Zoll

Die Schweiz soll auch in Zukunft mindestens so viele Grenzwächter haben wie 2003. Das Parlament hat die Streichung des Mindestbestandes aus dem Gesetz abgelehnt. Dieser war im Zusammenhang mit der Schengen-Assoziierung festgelegt worden.Damit sollte verhindert werden, dass das neue Regime an der Grenze als Vorwand für einen Abbau beim Grenzwachtkorps dienen könnte. Im Auftrag der ständerätlichen Geschäftsprüfungskommission beantragte der Bundesrat später die Aufhebung der Klausel. Die Budgethoheit liege ohnehin beim Parlament, hielt er dazu fest.Davon wollte der Nationalrat aber nichts wissen: Er lehnte den Antrag auf Streichung im Rahmen der Zollgesetz-Revision letzten Dezember ab. Am Dienstag hat sich der Ständerat nun angeschlossen. Es handle sich um eine symbolische Regel, sagte Kommissionssprecher Jean-René Fournier (CVP/VS).Die übrigen Differenzen zum Zollgesetz bereinigte die kleine Kammer ebenfalls. Es handelte sich um eine Präzisierung bei der Ermächtigung des Bundesrats zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge und einer Zollbestimmung zur Fliegerei. Bereits bei der ersten Beratung hatte der Ständerat den Antrag des Bundesrats abgelehnt, dass die Zollverwaltung ausländischen Behörden Informationen und Unterlagen unter Umständen ohne Amtshilfeverfahren übermitteln können soll.Mit der Revision des Zollgesetzes werden verschiedene rechtliche Lücken geschlossen. Beispielsweise wird explizit verankert, dass Grenzwächter Personen auf öffentlichem Grund observieren dürfen. Zudem regelt das Gesetz klar, welche polizeilichen Aufgaben die Zöllner von den Grenzkantonen übernehmen dürfen. Auch die Bestimmungen für Blaulichtfahrten werden wieder geändert.Auf ein strengeres Regime für Zollfreilager hat der Bundesrat nach Kritik in der Vernehmlassung verzichtet. Die Lager waren in den vergangenen Jahren unter Beschuss geraten, da sie für die Einlagerung illegaler Güter sowie für Geldwäscherei und Steuerhinterziehung missbraucht werden können. Die Revision des Zollgesetzes ist nun bereit für die Schlussabstimmung.