Finanzplatz

Die geltende Ausnahme bei der Verrechnungssteuer für gewisse Finanzinstrumente soll verlängert werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer Änderung des Verrechnungssteuergesetzes zugestimmt. Er hiess die Vorlage am Dienstag oppositionslos gut, brachte jedoch eine Änderung an.Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) sind bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit. Die Ausnahme ist jedoch bis Ende 2016 befristet. Nun soll sie um fünf Jahre bis Ende 2021 verlängert werden.Neu sollen zudem auch Bail-in-Bonds von der Verrechnungssteuer befreit werden. Dabei handelt es sich um Anleihensobligationen, die bei drohender Insolvenz im Rahmen eines Sanierungsverfahrens reduziert oder in Eigenkapital umgewandelt werden können.Öffnung für Bail-in-BondsAuf Antrag der vorberatenden Kommission sprach sich der Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen für eine Änderung aus: Bail-in-Bonds sollen auch auf Ebene der Konzerngesellschaften und nicht nur der Konzernobergesellschaften ausgegeben werden können.Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich damit einverstanden. Der Bundesrat habe sich am Aufsichtsrecht der FINMA orientiert, doch widerspreche eine Öffnung mit Blick auf die Zukunft den Zielen des Bundesrates nicht. Faktisch werde sich dadurch im Moment nichts ändern, die FINMA werde sich auf den bisherigen Bereich beschränken. Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.Mit der Erweiterung der Ausnahmen von der Verrechnungssteuer will der Bundesrat die Systemstabilität des Finanzplatzes stärken. Die Ausnahmen sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen schaffen, damit diese Finanzinstrumente zu kompetitiven Bedingungen durch inländische Banken aus der Schweiz heraus emittiert werden können.Verrechnungssteuerreform bis Ende JahrVorschläge für eine umfassende Reform der Verrechnungssteuer will Maurer bis Ende Jahr vorlegen, wie er im Ständerat ankündigte. Der Bundesrat hatte die Reform bereits in Angriff genommen. Er schlug vor, dass die Steuerpflichtigen künftig wählen können zwischen einem Steuerabzug mit Rückerstattung und einer Meldung durch die Bank an die Steuerbehörden.Nach der Vernehmlassung legte er das Vorhaben jedoch auf Eis und beschloss, den Ausgang der Abstimmung zur Initiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre" abzuwarten, die das Bankgeheimnis in der Bundesverfassung verankern will.Nach der Abstimmung wolle der Bundesrat auf den Wechsel vom Schuldner- zum Zahlstellenprinzip bei der Verrechnungssteuer zurückkommen, kündigte die ehemalige Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf an.Gegenvorschlag zur Bankgeheimnis-InitiativeMaurer will nun die Abstimmung nicht abwarten. Er begründete dies damit, dass das Parlament wohl einen Gegenvorschlag zur Initiative beschliessen werde. Die Abstimmung würde damit verzögert. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hatte im Januar beschlossen, über einen Gegenvorschlag zu diskutieren.Das Ziel der Initianten um SVP-Nationalrat Thomas Matter (ZH) ist nach eigenen Angaben, die heute geltenden Regeln zum Bankgeheimnis in die Verfassung zu schreiben, damit sie nicht auf Gesetzesebene geändert werden können. Aus Sicht des Bundesrates geht die Initiative aber deutlich weiter. Ein Ja hätte zur Folge, dass die korrekte Erhebung der Steuern gefährdet wäre, schrieb die Regierung in der Botschaft ans Parlament.