Gesundheitsberufe

Der Ständerat befürwortet die Schaffung eines nationalen Registers für Ergotherapeuten, Hebammen und andere Gesundheitsberufe. Er hat am Mittwoch das neue Gesundheitsberufegesetz als Erstrat einstimmig gutgeheissen.Das neue Gesetz soll die Patientensicherheit erhöhen. Es formuliert unter anderem landesweit einheitliche Anforderungen an Ausbildungen in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Hebamme sowie Ernährung und Diätetik auf Bachelor-Stufe.Die Vorlage wurde im Ständerat von links bis rechts begrüsst. Die kleine Kammer diskutierte zwar verschiedene Änderungsvorschläge, verwarf jedoch alle. Umstritten war im Ständerat unter anderem, ob auch Regeln zur Ausbildung und Berufsausübung für den Pflege-Masterstudiengang ins Gesetz aufgenommen werden sollten.Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats soll das Gesetz bei Master-Studiengängen keine Anwendung finden; einzige Ausnahme ist die Osteopathie. Es hätten sich noch keine klaren Berufsprofile herausgebildet, begründete der Bundesrat den Entscheid."Verakademisierung" der PflegeberufeDie Kommission beantragte dem Ständerat dennoch, auch den Masterstudiengang Pflege ins Gesetz aufzunehmen. Die Befürworter argumentierten, dadurch werde die Patientensicherheit erhöht. Zudem könnten spezialisierte Pflegefachpersonen Ärzte entlasten.Die Gegner warnten hingegen vor einer weiteren "Verakademisierung" der Pflegeberufe. Der Ständerat sprach sich schliesslich mit 20 zu 18 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen die Aufnahme des Pflege-Masters ins Gesetz aus.Auch in den übrigen Punkten blieb der Ständerat auf der Linie des Bundesrats. Zwei Änderungsvorschläge von linker Seite scheiterten: Der Ständerat lehnte es ab, eine Regelung der Berufsbezeichnungen sowie eine Strafbestimmung für Titelschwindel in die Vorlage aufzunehmen.Bewilligung nötigDie übrigen Bestimmungen im neuen Gesundheitsberufegesetz waren im Ständerat unbestritten. Der Bundesrat möchte mit dem neuen Gesetz die Patientensicherheit erhöhen.Teil des neuen Gesetzes ist die Schaffung eines nationalen Registers, in dem unter anderem Disziplinarmassnahmen festgehalten werden sollen, etwa im Fall von Missbrauch oder Misshandlung von Patienten. Dadurch soll vermieden werden können, dass eine fehlbare Fachperson nach Entzug der Bewilligung in einem anderen Kanton unbemerkt ihre Arbeit wieder aufnimmt.Bei der Ausbildung soll es zudem eine gewisse Vereinheitlichung geben. Für Ergotherapeuten, Pflegefachpersonal, Hebammen sowie weitere Gesundheitsberufe soll künftig zudem gelten, was für Ärzte und Zahnärzte heute schon gilt: Wer einen dieser Berufe in "eigener fachlicher Verantwortung" ausüben will, braucht dafür eine Bewilligung des jeweiligen Kantons.Die Vorlage geht nun an den Nationalrat.