Heilmittel

Bei der Revision des Heilmittelgesetzes muss die Einigungskonferenz ans Werk. Auch in der dritten Beratungsrunde konnten die Räte nicht alle Differenzen ausräumen.Der Ständerat hat es am Mittwoch erneut abgelehnt, detaillierte Formerfordernisse für ärztliche Rezepte ins Gesetz zu schreiben. Auch bei den Vorschriften über die Annahme von geldwerten Vorteilen blieb er bei seinen bisherigen Beschlüssen. Die kleine Kammer hält daran fest, dass die Regeln nur für Ärzte oder Apotheker gelten, die verschreibungspflichtige Medikamente abgeben.Der Nationalrat hingegen möchte wegen der grossen Korruptionsgefahr alle Heilmittel einbeziehen, also auch Prothesen, Rollstühle und andere Medizinprodukte. Die Definition nicht gebührender Vorteile, die Ausnahmen sowie die zulässige Verwendung von Preisrabatten und Rückvergütungen erweisen sich damit als die eigentliche Knacknuss der Vorlage. Die Gefahr, dass deswegen die ganze Revision abstürzt, ist jedoch gering: Mit der Stossrichtung der Vorlage hat nur die Linke ein Problem.Beim Unterlagenschutz für Medikamente gegen seltene Krankheiten hat der Ständerat eingelenkt. Stillschweigend stimmte er dem Kompromiss des Nationalrats zu, die Schutzdauer auf 15 Jahre zu verlängern. Dafür hatte die grosse Kammer die umstrittene Marktexklusivität fallen lassen. Beide Instrumente sollen einen Anreiz für die Entwicklung von Medikamenten gegen seltene Krankheiten schaffen.Der Ständerat überwies am Mittwoch ausserdem eine Motion von Nationalrat Ignazio Cassis (FDP/TI). Diese verlangt vom Bundesrat, dass er die Zulassungsverfahren bei Änderungen von Medikamenten und Indikationen über deren Einsatzmöglichkeit vereinfacht. Derzeit dauern diese Verfahren in der Schweiz rund 150 Tage länger als in der EU und in den USA. Dies stelle einen unnötigen Wettbewerbsnachteil dar, argumentiert der Motionär.