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Die Wasserzinse, die Unternehmen den Kantonen für die Nutzung der Wasserkraft schulden, könnten künftig sinken. Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, bei der Neuregelung der Wasserzinse ab 2019 die schwierige Lage vieler Wasserkraftwerke zu berücksichtigen.Der Nationalrat hat am Mittwoch eine entsprechende Motion einstimmig angenommen. Der Vorstoss stammt von der nationalrätlichen Energiekommission, der Ständerat hat ihn jedoch abgeändert. Er wehrte sich dagegen, dass die Kantone teilweise auf die Wasserzinse verzichten sollten. Die Verhandlungen für eine Neuregelung müssten ergebnisoffen geführt, argumentierte die Mehrheit im Ständerat.Dem schloss sich nun der Nationalrat an. Mit der Motion wird der Bundesrat nur noch beauftragt, zusammen mit den Kantonen und der Energiewirtschaft die Wasserzinsregelung nach 2019 unter Berücksichtigung der konkreten Lage der Wasserkraftwerke und der Fördermechanismen der Energiestrategie 2050 zügig an die Hand zu nehmen.Ursprünglich hatte der Nationalrat argumentiert, alle müssten einen Beitrag leisten, um die im harten Wettbewerb stehenden Wasserkraftwerke zu unterstützen - auch die Kantone. Die Wasserzinse machen laut der Energiekommission "einen nicht zu vernachlässigenden Teil" der Gestehungskosten aus.