Arbeitsrecht

Das Arbeitszeitgesetz für Angestellte im öffentlichen Verkehr soll modernisiert werden. Der Nationalrat hat den Gesetzesänderungen am Mittwoch zugestimmt. Er will aber nicht, dass die Regeln auch für Drittfirmen gelten, die im öffentlichen Verkehr sicherheitsrelevante Tätigkeiten ausführen.Der Bundesrat hätte Mitarbeiter solcher Drittfirmen dem Gesetz unterstellen wollen. Heute gelten für dieselbe Tätigkeit zuweilen unterschiedliche Regeln.Sichert ein Angestellter eines Transportunternehmens eine Baustelle im Schienenverkehr, gelten die Regeln des Arbeitszeitgesetzes für Angestellte im öffentlichen Verkehr (AZG). Sichert dagegen ein Angestellter einer externen Firma die Baustelle, gelten weniger strenge Regeln.Das sei unbefriedigend, schrieb der Bundesrat in seiner Botschaft ans Parlament. Im öffentlichen Verkehr seien vermehrt Dritte tätig. Zudem träten zunehmend Personalvermittlungsfirmen oder Selbständigerwerbende auf, die ausschliesslich für den öffentlichen Verkehr tätig seien. Die unterschiedlichen Regeln seien ein Nachteil für den öffentlichen Verkehr, stellte Verkehrsministerin Doris Leuthard fest.Keine Ausdehnung des GeltungsbereichsDer Nationalrat folgte jedoch stillschweigend seiner Verkehrskommission und lehnte es ab, auch die Angestellten externer Firmen dem Gesetz zu unterstellen. Nach seinem Willen soll das AZG weiterhin nur für Angestellte von Bahn-, Tram-, Bus-, Seilbahnunternehmen gelten.Einverstanden ist der Nationalrat damit, dass das Verwaltungspersonal von Transportunternehmungen neu nicht mehr dem AZG unterstehen soll, sondern wie die meisten Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz. Heute gilt das AZG bei einigen Transportunternehmen auch für das Verwaltungspersonal.Flexiblere PausenregelungenKaum umstritten waren auch die übrigen Änderungen, mit welchen der Bundesrat das Gesetz der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anpassen will. Zu diesen Entwicklungen zählt etwa die Tatsache, dass die Angestellten ihre Mittagspause heute oft nicht mehr zu Hause verbringen. Die Pausen- und Ruhetagsregelungen sollen nun flexibilisiert werden.Zudem soll die Zahl möglicher Nachtarbeitseinsätze erhöht werden. Der Bundesrat begründet dies damit, dass heute im Güterverkehr die Hauptarbeitslast in die Nachtstunden falle. Im Nationalrat betonten die Rednerinnen und Redner, die Vorlage sei ein Kompromiss zwischen den Transportunternehmen und den Gewerkschaften. Die grosse Kammer hiess die Vorlage oppositionslos gut. Diese geht nun an den Ständerat.