Mehrwertsteuer

Bei der Mehrwertsteuer sollen Schweizer Unternehmen nicht mehr gegenüber ausländischen benachteiligt werden. Der Ständerat hat am Donnerstag als Zweitrat dafür grünes Licht gegeben. Er brachte an der Vorlage aber mehrere Änderungen an, unter anderem zur Billag-Gebühr.Wie der Nationalrat will auch der Ständerat den herrschenden Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen bei der Mehrwertsteuer beseitigen. Massgeblich für die Steuerpflicht soll künftig der gesamte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete.Damit wird grundsätzlich jedes Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, das in der Schweiz Leistungen erbringt, sofern es nicht nachweist, dass es weltweit weniger als 100'000 Franken Umsatz erzielt. Die Neuregelung betrifft auch Online-Händler wie etwa Amazon. Sendungen aus dem Ausland könnten in Zukunft also etwas teurer werden.Schätzungsweise 30'000 ausländische Unternehmen würden dadurch neu steuerpflichtig. Schweizer Unternehmen profitierten indirekt, indem ein Wettbewerbsvorteil der ausländischen Konkurrenz wegfällt. Für die Umsetzung müssten gemäss Bundesrat 38 neue Stellen geschaffen werden. Andererseits fliessen voraussichtlich 40 Millionen Franken pro Jahr zusätzlich in die Bundeskasse.Im Ständerat war diese Änderung unbestritten. Auch mit dem reduzierten Satz von 2,5 Prozent für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher zeigte er sich einverstanden, ebenso mit einer Änderung bei der Besteuerung von Kunstgegenständen und Antiquitäten, die rund 30 Millionen Franken in die Bundeskasse spülen soll.Keine MWST auf FernsehgebührenIn anderen Punkten wich die kleine Kammer jedoch von der Linie des Nationalrats ab. So folgte sie unter anderem stillschweigend einem Antrag ihrer vorberatenden Kommission, dass auf der neuen geräteunabhängigen Radio- und Fernsehabgabe keine Mehrwertsteuer erhoben werden solle.Das entspreche dem Entscheid des Bundesgerichts, sagte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Dieses hatte im April 2015 geurteilt, dass die heutige Empfangsgebühr nicht der Mehrwertsteuer untersteht.Eine "Schlaumeier-Schutzklausel"Einig sind sich National- und Ständerat, wann das Recht, eine Steuerforderung festzusetzen, verjähren soll. Der Bundesrat wollte die absolute Verjährung von 10 auf 15 Jahre verlängern. Der Ständerat stellte sich jedoch wie bereits der Nationalrat gegen die Verlängerung.Einzig die SP setzte sich im Ständerat für die längere Frist ein. Mit "Schlaumeiereien" könne man auf Zeit spielen und dann auf Verjährung hoffen, kritisierte Roberto Zanetti (SP/SO). Er sprach von einer "Schlaumeier-Schutzklausel".Die Linke unterlag auch bei der Frage, wann bei einem Strafverfahren die Verjährung stillstehen soll. Nach Ansicht der Mehrheit des Ständerats soll dies nicht ab der Eröffnung einer Strafuntersuchung der Fall sein, sondern erst wenn die betroffene Person informiert wird. Mit diesem Entscheid stellte sich der Ständerat gegen den Nationalrat und den Bundesrat.Einstimmig angenommenEine weitere Differenz schuf der Ständerat beim Gemeinwesen. Er folgte einem Antrag, wonach vom Staat subventionierte Leistungen von Gemeinden, etwa der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder die Regionalförderung, von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden.Die Stossrichtung der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes war im Ständerat nicht bestritten. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage einstimmig an. Diese geht nun zurück an den Nationalrat.Stillschweigend abgelehnt hat der Ständerat im Rahmen der Beratung der Vorlage eine Motion des ehemaligen Nationalrats Markus Hutter (FDP/ZH) zum Grundstückkauf. Diese ist damit vom Tisch.