Asyl

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Entscheide über Rückführungen von Asylsuchenden nach Ungarn nicht ausgesetzt. Es treffe weiterhin Rückführungsentscheide, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Montag in der Fragestunde des Nationalrates.Die Fragen bezogen sich auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar. Das Gericht hatte entschieden, angesichts der aktuellen Lage in Ungarn vorerst keine Rückführungen in das Land zuzulassen. Beschwerden blieben hängig, bis Klarheit herrsche, hielt es fest. Dies begründete das Gericht damit, dass das SEM in Bezug auf Ungarn Abklärungen treffe.Sommaruga stellte am Montag fest, das SEM sei nicht offiziell über den Entscheid des Gerichts informiert worden. Es beobachte und analysiere die Situation in Ungarn laufend und sorgfältig, ebenso wie die nationale und internationale Rechtssprechung.Das SEM treffe aber weiterhin Entscheide über Rückführungen nach Ungarn, sagte Sommaruga. Dabei würden die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt. Der Bund gehe davon aus, dass Ungarn seine internationalen Verpflichtungen erfülle und Asylsuchende nicht in Länder zurückschicke, in welchen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.Ungarn habe die Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention und die Antifolterkonvention unterzeichnet, gab Sommaruga zu bedenken. Zur Debatte stehen Rückführungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens. Ungarn ist für die Prüfung von Asylgesuchen zuständig, wenn es das Erstasylland ist.