Seiteninhalt
Der Nationalrat hat sich am Dienstag als Erstrat grundsätzlich für eine Gesetzesänderung bei der Quellenbesteuerung ausgesprochen. Mit der Vorlage soll ein Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen ausgeräumt werden.Alle Fraktionen befürworteten die Gesetzesrevision im Grundsatz. Die Diskriminierung von Quellensteuerpflichten aus der EU müsse verhindert werden, sagte Petra Gössi (FDP/SZ). Auch Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) befand, die Abschaffung der Ungleichbehandlung sei zentral. Und Markus Ritter (CVP/SG) verwies darauf, dass die Kantone wieder einen einheitlichen Massstab wünschten.Die SVP wollte die Vorlage zunächst auf Eis legen, zog ihren Antrag auf Sistierung jedoch noch vor Beginn der Debatte zurück. Thomas Aeschi (SVP/ZG) begründete den Rückzug mit der Paraphierung des neuen Grenzgängerabkommens mit Italien letzten Dezember. Der Nationalrat trat schliesslich stillschweigend auf die Vorlage ein.Ungleichbehandlungen beseitigenDer Quellenbesteuerung unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmenden, die keine Niederlassungsbewilligung haben. Das sind heute rund 760'000 Personen. 2010 stellte das Bundesgericht fest, dass die Quellenbesteuerung in gewissen Fällen gegen das Freizügigkeitsabkommen verstösst.Im Nachgang zum Urteil schlug der Bundesrat eine Gesetzesrevision vor, mit der Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt werden sollen. Zu Ungleichbehandlungen kann es wegen der Pauschalabzüge kommen, die bei der Quellenbesteuerung zur Vereinfachung vorgenommen werden.Der Bundesrat schlägt vor, dass mehr Quellensteuerpflichtige nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden können. In diesem Rahmen können dann auch die üblichen Abzüge geltend gemacht werden.Freiwillige ordentliche VeranlagungHeute werden ansässige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen über 120'000 Franken obligatorisch nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Als ansässig gelten jene Arbeitnehmenden, die zwar keine Niederlassungsbewilligung haben, aber einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.Künftig soll die nachträgliche ordentliche Veranlagung allen ansässigen Quellensteuerpflichtigen offenstehen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die noch festgelegt werden muss, wäre eine nachträgliche ordentliche Veranlagung weiterhin obligatorisch, unter dieser Grenze wäre sie freiwillig.Neu soll eine nachträgliche Veranlagung im ordentlichen Verfahren zudem den Quasi-Ansässigen offenstehen. Damit sind jene Quellensteuerpflichtigen gemeint, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens erwirtschaften. Diese haben gemäss Bundesgerichtsentscheid Anspruch auf die gleichen Abzüge wie in der Schweiz ordentlich besteuerte Personen.Für alle übrigen Nichtansässigen wäre die Quellensteuer gemäss Botschaft nach wie vor definitiv. Eine Schätzung über die finanziellen Auswirkungen der Revision ist nach Angaben des Bundesrats nicht möglich, weil die dafür nötigen Daten fehlen.