Frühjahrssession

ADOPTION: Homosexuelle sollen künftig Kinder ihrer Partner oder Partnerinnen adoptieren dürfen. Der Ständerat hat Dienstag als Erstrat einer Modernisierung des Adoptionsrechts zugestimmt. Die Stiefkindadoption soll künftig in allen Paarbeziehungen möglich sein, unabhängig vom Zivilstand und von der sexuellen Orientierung. Ausgeschlossen bleibt für gleichgeschlechtliche Paare die Adoption fremder Kinder. Justizministerin Simonetta Sommaruga betonte, es gehe um das Wohl des Kindes. Zur Debatte stehe, ob Kinder - beispielsweise im Fall des Todes der leiblichen Mutter oder des leiblichen Vaters - rechtlich abgesichert seien. Die Gegner sprachen von Salamitaktik. Nicht umstritten waren die übrigen Änderungen. Unter anderem soll das Mindestalter für die Adoption von 35 auf 28 Jahre gesenkt werden.STRAFEN: Heute können nur Verkehrssünder und Kiffer mit Ordnungbussen bestraft werden. In Zukunft wird dieses Verfahren auch bei anderen Straftaten angewendet. Stillschweigend hat der Ständerat die letzten Differenzen zur Änderung des Ordnungsbussengesetzes ausgeräumt. Das einfache und effiziente Verfahren kann damit bei insgesamt 17 Gesetzen angewendet werden. Welche Bagatelldelikte genau mit Ordnungsbussen bestraft werden, bestimmt der Bundesrat.ÜBERWACHUNG: Fernmeldedienstanbieter sollen nicht verpflichtet werden, die Telefonranddaten in der Schweiz aufzubewahren. Der Ständerat hat mit 25 zu 17 beschlossen, an seinem früheren Entscheid festzuhalten. Das Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) geht damit ein drittes Mal an den Nationalrat, der auf einer Aufbewahrung der Daten in der Schweiz pocht. Im Ständerat folgte die Mehrheit dagegen Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sie gab zu bedenken, es lasse sich gar nicht überprüfen, ob die Daten in der Schweiz gespeichert würden. Telefonranddaten geben Auskunft darüber, wer wann mit wem wie lange telefoniert hat. Bereits geeinigt haben sich die Räte darauf, dass diese Daten weiterhin sechs Monate lang aufbewahrt werden.KAPITALMARKT: Investoren auf dem Schweizer Kapitalmarkt müssen auch dann geschützt werden, wenn das Unternehmen, in das sie investieren, seinen Sitz im Ausland hat. Im Interesse des Kapitalmarkts sollen nun Abstriche gemacht werden an den geltenden Aufsichtsregeln. Das hat der Ständerat beschlossen. Beispielsweise sollen ausländische Revisionsunternehmen künftig eine Schweizer Zulassung beantragen können, wenn es im betreffenden Land keine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde gibt. Alternativ können die Investoren auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen werden. Die Gesetzesänderung geht nun an den Nationalrat.Traktanden des Ständerates für Mittwoch, 9. März, 8.15 -13.00 Uhr:Bern:Waldgesetz. Differenzen (14.046)Energiestrategie 2050. Differenzen (13.074)Ermächtigungsgesetz zum AETR. Änderung (15.061)Motion zur Anpassung des Gewässerschutzgesetzes an die heutige Nutztierhaltung (13.3324)Motion zu den raumplanungsrechtlichen Anforderungen für Hotelbauten ausserhalb der Bauzonen (15.4087)Motion zu den Kürzungen bei Swissinfo im Stabilitätsprogramm 2017-19 (15.4264)Postulat zur Swisscom - Expansion in neue Geschäftsfelder (15.4156)Motion und Kt. Iv. VS zum Wolf (14.3570, 14.320)Kt. Iv. TG zu Entschädigung von durch Bibern angerichtete Schäden (15.300)