Steuern

Der Nationalrat hat sich als Erstrat grundsätzlich für eine Gesetzesänderung bei der Quellenbesteuerung ausgesprochen. Mit der Vorlage sollen Ungleichbehandlungen beseitigt und ein Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen ausgeräumt werden.Von links bis rechts wurde die Gesetzesvorlage am Dienstag im Nationalrat im Grundsatz begrüsst. Die Diskriminierung von Quellensteuerpflichtigen aus der EU müsse verhindert werden, befand beispielsweise Petra Gössi (FDP/SZ).Der Quellenbesteuerung unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmenden, die keine Niederlassungsbewilligung haben. Das sind heute rund 760'000 Personen.2010 stellte das Bundesgericht fest, dass die Quellenbesteuerung in gewissen Fällen gegen das Freizügigkeitsabkommen verstösst. Der Bundesrat schlug in der Folge vor, dass mehr Quellensteuerpflichtige nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt werden können.Freiwillige ordentliche VeranlagungHeute werden ansässige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen über 120'000 Franken obligatorisch nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Als ansässig gelten jene Arbeitnehmenden, die zwar keine Niederlassungsbewilligung haben, aber einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.Künftig soll die nachträgliche ordentliche Veranlagung allen ansässigen Quellensteuerpflichtigen offenstehen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die noch festgelegt werden muss, wäre eine nachträgliche ordentliche Veranlagung weiterhin obligatorisch, unter dieser Grenze wäre sie freiwillig.Neu soll eine nachträgliche Veranlagung im ordentlichen Verfahren zudem den Quasi-Ansässigen offenstehen. Damit sind jene Quellensteuerpflichtigen gemeint, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens erwirtschaften.Pauschalen für Künstler und SportlerDer Nationalrat hiess all diese Änderungen diskussionslos gut. In mehreren anderen Punkten wich er jedoch von der Linie des Bundesrats ab. So sprach er sich dafür aus, dass ausländische Künstlerinnen und Künstler die Gewinnungskosten pauschal im Umfang von 50 Prozent der Bruttoeinkünfte von den steuerbaren Tageseinnahmen abziehen können.Sportler und Sportlerinnen sowie Referenten und Referentinnen sollen 20 Prozent abziehen können. Der Bundesrat hatte für alle Branchen einen Einheitssatz von 20 Prozent vorgeschlagen. Die Mehrheit befand jedoch, diese Pauschale treffe nicht auf alle Branchen zu.Gegen SolidarhaftungDer Nationalrat brachte zudem gegen den Willen des Bundesrats eine Änderung an für mehr Transparenz. Die Kantone sollen demnach die Methode veröffentlichen, nach der die Pauschalen festgesetzt werden. In vielen Kantonen sei dies nicht ersichtlich, für Steuerpflichtige aber sei es relevant, sagte Kommissionssprecherin Kathrin Bertschy (GLP/BE).Aus der Vorlage gekippt hat der Nationalrat eine vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung, die ebenfalls für mehr Transparenz sorgen sollte. Die steuerpflichtige Person sollte demnach jährlich eine Bescheinigung unter anderem über den angewandten Tarif erhalten. Bürgerliche Nationalräte sahen darin einen Ausbau der Bürokratie.Der Nationalrat will zudem auf die vom Bundesrat beantragte Solidarhaftung bei juristischen Personen verzichten. Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) warnte vergebens vor Steuerausfällen, für die niemand gerade stehen müsse.Spielraum für die KantoneAuch bei den Bezugsprovisionen folgte der Nationalrat dem Bundesrat nicht. Der Bundesrat wollte diese auf 1 Prozent des gesamten Quellensteuerbetrags festlegen. Der Nationalrat sprach sich jedoch dafür aus, den Kantonen mehr Spielraum zu lassen. Sie sollen Bezugsprovisionen von bis zu 2 Prozent gewähren können.Angenommen hat der Nationalrat zudem einen Antrag der Kommission, wonach die Kantone den Gemeindesteuerfuss nach den vom Finanzdepartement festgelegten Bestimmungen ermitteln sollen. Das sei eine "Lex Ticino", kritisierte Thomas Aeschi (SVP/ZG), da die Bestimmung nur das Tessin betreffe. Auch Bundesrat Ueli Maurer sprach sich gegen die Bestimmung aus. Mit dem Tessin müsse eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.Mehrere andere Änderungsvorschläge verwarf der Nationalrat. Umstritten war unter anderem, ob auch die Steuerbehörde nachträglich eine Veranlagung im ordentlichen Verfahren verlangen könnte. Der Nationalrat lehnte dies jedoch knapp mit 86 zu 82 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab."Dreister Versuch"Für Empörung bei den anderen Parteien sorgte der Antrag der SVP, die Beschränkung des Pendlerabzugs auf 3000 Franken aufzuheben, der mit der Bahnvorlage FABI vom Volk beschlossen worden war. Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) ortete im Antrag der SVP einen "dreisten Versuch, den Volksentscheid zu hintergehen". Auch Finanzminister Ueli Maurer befand, das widerspreche Treu und Glauben. Der Nationalrat lehnt den SVP-Antrag denn auch deutlich ab.In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 185 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Einzig einzelne SVP-Vertreter stimmten gegen die Vorlage. Dies geht nun an den Ständerat.