Seiteninhalt
Terminals für den kombinierten Verkehr, die im grenznahen Ausland liegen, sollen auch künftig von einer Rückerstattung der LSVA profitieren. Der Nationalrat stimmte am Dienstag gegen eine Motion von Ständerat Claude Janiak (SP/BL), welche dies ändern wollte.Fuhrhalter bekommen die LSVA zurück, wenn sie einen Container von einem Umschlagterminal in der Schweiz zum Kunden bringen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Güter so weit wie möglich auf der Schiene transportiert werden. Davon profitieren auch einige deutsche Terminals, die nahe der Grenze liegen und als Inland gelten - etwa die Deutsche Umschlaggesellschaft Schiene-Strasse (Duss) in Weil am Rhein.Dies ist nach Ansicht von Ständerat Janiak nicht gerechtfertigt. Damit würden ausländische Fuhrhalter mit deutlich günstigeren Kostenstrukturen begünstigt, kritisierte er. Janiak schlug vor, Umschlagterminals im grenznahen Ausland von der Rückerstattung der LSVA auszuschliessen.Die Nationalratskommission hatte die Ablehnung der Motion aus dem Ständerat empfohlen. Der Ausschluss der grenznahen KV-Terminals von der LSVA-Rückerstattung schränke den freien Wettbewerb ein, befand die Kommissionsmehrheit.Ein Ausschluss dieser Terminals hätte zudem zur Folge, dass weniger Container auf die Schiene verlagert würden, oder dass die Verlagerung auf die Schiene mit einer zusätzlichen Fahrt zu einem anderem Terminal in der Schweiz verbunden werden müsste, führte Thierry Burkhart (FDP/AG) im Namen der Kommission aus.Der Rat folgte dem Antrag seiner Kommission mit mit 118 zu 68 Stimmen. Damit ist die Motion vom Tisch.