Frühjahrssession

STEUERN: Der Nationalrat hat sich als Erstrat grundsätzlich für eine Gesetzesänderung bei der Quellenbesteuerung ausgesprochen. Mit der Vorlage sollen Ungleichbehandlungen beseitigt und ein Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen ausgeräumt werden. Im Nationalrat wurde dieses Anliegen am Dienstag von links bis rechts begrüsst. Die grosse Kammer brachte jedoch verschiedene Änderungen an der Vorlage an, die nun an den Ständerat geht. Der Quellenbesteuerung unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmenden, die keine Niederlassungsbewilligung haben. Das sind heute rund 760'000 Personen.FINANZPLATZ: Gewisse Finanzinstrumente von Schweizer Banken sind bis Ende 2021 von der Verrechnungssteuer befreit. Nachdem sich Stände- und Nationalrat bereits für eine Verlängerung der geltenden Ausnahme um fünf Jahre ausgesprochen hatten, räumte der Nationalrat am Dienstag eine letzte kleine Differenz zur kleinen Kammer aus. Damit ist die Änderung des Verrechnungssteuergesetzes unter Dach und Fach und bereit für die Schlussabstimmung. Zwei Finanzinstrumente, nämlich Pflichtwandelanleihen (CoCos) und Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds), sind bereits heute von der Verrechnungssteuer befreit. Neu werden zudem auch Bail-in-Bonds von der Verrechnungssteuer befreit.STEUERABKOMMEN: Der Nationalrat hat Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Liechtenstein und Oman genehmigt sowie Steuerinformationsabkommen mit den zentralamerikanischen Kleinstaaten Belize und Grenada. Zudem hiess er Änderungen an den bestehenden DBAs mit Norwegen und Albanien gut. "Doppelbesteuerungsabkommen sind ein wichtiges Mittel der Steuerpolitik", sagte Kommissionssprecherin Petra Gössi (FDP/SZ). Sie dienten dazu, Steuerkonflikte zu vermeiden. Die Kommission beantragte die Genehmigung aller Abkommen. Die grosse Kammer folgte dieser Empfehlung und nahm alle Anträge an, nur die SVP stimmte jeweils mehrheitlich dagegen.INFORMATIK: Die Computer-Arbeitsplätze in der Bundesverwaltung werden bis 2020 auf die nächste Windows-Generation aufgerüstet. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einen Verpflichtungskredit über 70 Millionen Franken angenommen. Damit ist die Vorlage unter Dach und Fach. Grund für die Aufrüstung ist das Lebensende von Windows 7 von Microsoft per Ende 2019. Damit endet auch der Produktsupport des Lieferanten. Deshalb werden die Arbeitsplatzsysteme der Bundesverwaltung auf Windows 10 migriert.SCHWERVERKEHR: Terminals für den kombinierten Verkehr, die im grenznahen Ausland liegen, sollen auch künftig von einer Rückerstattung der LSVA profitieren. Der Nationalrat stimmte mit 118 zu 68 Stimmen gegen eine Motion von Ständerat Claude Janiak (SP/BL), welche dies ändern wollte. Fuhrhalter bekommen die LSVA zurück, wenn sie einen Container von einem Umschlagterminal in der Schweiz zum Kunden bringen. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, dass Güter so weit wie möglich auf der Schiene transportiert werden. Davon profitieren auch einige deutsche Terminals, die nahe der Grenze liegen. Damit würden ausländische Fuhrhalter mit deutlich günstigeren Kostenstrukturen begünstigt, kritisierte Janiak. Er schlug vor, Umschlagterminals im grenznahen Ausland von der Rückerstattung der LSVA auszuschliessen.FINANZAUSGLEICH: Der Nationalrat hat zwei Postulate gutgeheissen, welche die Vorgaben des Finanzausgleichs (NFA) ins Visier nehmen. Heute ist das Ziel des NFA, jedem Kanton so viele finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stellen, dass diese sich auf mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts belaufen. Der Nationalrat könnte sich statt einer fixen Zahl auch eine Bandbreite vorstellen. Er hiess ein Postulat des ehemaligen Nationalrats Roland Fischer (GLP/LU) gut, das die Prüfung einer Bandbreite von 83 bis 87 Prozent fordert. Auch ein Postulat von Petra Gössi (FDP/SZ) zum gleichen Thema überwies der Nationalrat an den Bundesrat. Dieser muss somit auch prüfen, ob der ressourcenschwächste Kanton immer exakt auf die Mindestausstattung von 85 Prozent kommen soll.ZOLL: Das Grenzwachtkorps in der Ostschweiz muss nach Ansicht des Nationalrats aufgestockt werden. Die grosse Kammer hat eine Motion des St. Gallers Walter Müller (FDP) gutgeheissen. Auslöser für die Einreichung der Motion im März 2014 sei eine Aussage des Chefs der Grenzwacht in der Sicherheitskommission gewesen, sagte Müller. Dieser habe erklärt, die Ostschweiz werde mit "dem Mut zur Lücke vernachlässigt". Bundesrat Ueli Maurer entgegnete, die Grenzwacht sei jeweils dort verstärkt präsent, wo die grösste Gefahr bestehe. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Motion sei der "Hotspot" das Tessin gewesen, dies wegen der Flüchtlingsströme. Momentan sei das Grenzwachtkorps an der Nord- und der Ostgrenze stärker präsent. Die Motion geht nun an den Ständerat.WÄHRUNGSPOLITIK: Der Bundesrat muss in einem Bericht darlegen, welche währungspolitische Strategie die Schweiz auf lange Sicht verfolgt. Der Nationalrat hat ein Postulat von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL) stillschweigend gutgeheissen. Die internationale Währungsordnung und -politik befinde sich im Umbruch, begründete sie ihren Antrag. Auch der Bundesrat sollte daher ein Interesse an einer Auslegeordnung haben. Der Bundesrat unterstützte den Vorstoss. Es sei unerlässlich, dass die Schweiz die Entwicklungen des internationalen Finanz- und Währungssystems aufmerksam verfolge und dabei insbesondere auch auf eine langfristige Nachhaltigkeit dieses Systems hinwirke.STAATSFONDS: Der Bundesrat muss die Schaffung eines Staatsfonds nicht prüfen. Der Nationalrat hat ein entsprechendes Postulat der BDP-Fraktion mit 117 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) investiere einen grossen Teil ihrer Reserven in Staatsanleihen, begründete Martin Landolt (BDP/GL) den Vorstoss. Gegen das Postulat stellten sich CVP, FDP und SVP. Thomas Aeschi (SVP/ZG) warnte davor, der SNB vorzuschreiben, wie sie ihre Geld anlegen möchte. Dadurch werde die Unabhängigkeit der SNB in Frage gestellt. Der Bundesrat stehe der Bildung eines Staatsfonds kritisch gegenüber, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Die finanziellen Risiken seien nicht zu unterschätzen. Dennoch zeigte sich der Bundesrat bereit, das Postulat anzunehmen.NATIONALBANK I: Die Schweizerische Nationalbank (SNB) soll nicht davon abgehalten werden, Anlagen in Konzernen zu tätigen, welche fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder Kohle fördern. Der Nationalrat stimmte mit 141 zu 57 Stimmen gegen eine Motion von Susanne Leutenegger Oberholzer (SP/BL). Wenn die Staaten mit ihren Klimazielen ernst machten, drohe Wertpapieren von solchen Konzernen ein Werteverlust, argumentierte sie. Zudem unterliefen Investitionen in fossile Brenn- und Treibstoffe die Klimaschutzziele der Schweiz. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Die Schweiz sei punkto "Green Finance" durchaus aktiv und sensibilisiert, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Es sei jedoch nicht angezeigt, der SNB Vorschriften zu machen, wie sie ihre Anlagen zu tätigen habe.NATIONALBANK II: Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) an den Bund dürfen auch künftig in der ordentlichen Rechnung budgetiert werden. Mit einer Motion wollte die FDP-Fraktion erreichen, dass Gewinnausschüttungen stattdessen für den Schuldenabbau verwendet werden. Gewinnausschüttungen der SNB zu erwarten, um positive Budgets zu erstellen, schwäche die Lage des Bundes und führe zu Instabilitäten im Finanzhaushalt. Damit könnte die Schuldenbremse umgangen werden, was inakzeptabel ist, argumentierte die FDP. "Der Bundesrat ist der Ansicht, dass ordentliche Einnahmen auch als ordentliche Ausgaben budgetiert werden können", sagte Finanzminister Ueli Maurer. Der Nationalrat sprach sich mit 100 zu 96 Stimmen gegen den Vorstoss aus.STEUEROASEN I: Der Bund soll nicht ermächtigt werden, eine Steuer für direkte und indirekte Geldübertragungen aus und in Steueroasen zu erheben. Der Nationalrat stimmte mit 141 zu 57 Stimmen gegen eine Motion von Louis Schelbert (Grüne/LU), die dies anregen wollte. Weltweit seien exorbitant hohe Vermögen in Steueroasen angelegt, sagte Schelbert. Dadurch entstünden den Staaten jährlich Steuerausfälle in der Höhe von mindestens 250 Milliarden Franken. Die Motion sei gut gemeint, müsse aber abgelehnt werden, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Bemühungen in diese Richtung unternehme die Schweiz bereits im Rahmen der internationalen Standards zur Bekämpfung der Steuervermeidung von multinationalen Unternehmen (BEPS). Zum selben Thema nun einen Alleingang aufzugleisen, sei nicht angebracht.STEUEROASEN II: Der Bundesrat wird nicht beauftragt, bei schweizerischen Unternehmen mit Offshore-Gesellschaften Steuerlücken zu schliessen. Der Nationalrat stimmte mit 140 zu 57 Stimmen gegen eine Motion der SP-Fraktion, die Steuervermeidungsstrukturen einen Riegel schieben wollte. Die Schweizer Gesetzgebung solle auf das Niveau der meisten Länder mit CFC (Controlled Foreign Corporations)-Gesetzgebungen anzuheben, forderte Margret Kiener Nellen (SP/BE) im Namen der Fraktion. Andere Länder wie Frankreich oder die USA seien der Schweiz bei der Bekämpfung aggressiver Steuervermeidungs-Tricks um einiges voraus. Bundesrat Ueli Maurer sprach sich gegen die Motion aus. Im Rahmen des BEPS-Projekts arbeite die Schweiz bereits an diesem Thema. Hier im Alleingang vorzupreschen wäre kontraproduktiv.Traktanden des Nationalrates für Mittwoch, 9. März, 08.00 - 13.00 Uhr und 15.00 - 19.00 Uhr:Bern:Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" (15.050)Landesversorgungsgesetz (14.067)Motion zur BFI-Periode 2017-2020, Differenzen (15.3011)Motion Standortpolitik (15.3505)Motion Cassis-de-Dijon-Prinzip (15.3631)Motion Bürgschaftsorganisationen (15.3792)Motion Unternehmen mit Familienpolitik (15.4083)Postulat Glyphosat (15.4084)Parlamentarische Vorstösse aus dem WBF (Gebündelte Abstimmungen um ca. 18.45 Uhr)