Wald

Die Revision des Waldgesetzes spaltet die Räte. Der Nationalrat schwenkte am Montag zwar in drei strittigen Punkten auf die Linie des Ständerats ein, in einem blieb er jedoch hart. Damit kommt nun die Einigungskonferenz zum Zug.Als letzte Differenz verbleibt die Ausbildungspflicht bei Holzarbeiten, die Ständerat und Bundesrat im Gesetz verankern möchten. Der Nationalrat lehnte diese auch in der dritten Beratungsrunde mit 98 zu 96 Stimmen knapp ab.Gegen die Ausbildungspflicht sprachen sich FDP und SVP aus. Wer professionell arbeite, mache dies heute schon mit ausgebildeten Mitarbeitenden, sagte Peter Schilliger (FDP/LU) im Namen der Minderheit. Die Befürworter verwiesen vergeblich darauf, dass die Branche selbst eine solche Ausbildungspflicht verlange.Eingelenkt hat der Nationalrat in den drei übrigen strittigen Punkten. So verzichtete er stillschweigend darauf, eine Absatzförderung für Schweizer Holz im Gesetz zu verankern. Stattdessen wird der Bund verpflichtet, den Absatz von nachhaltig produziertem Holz zu fördern - egal welcher Herkunft.Auch mit dieser Formulierung im Gesetz werde die Schweizer Holzwirtschaft unterstützt, argumentierten die Befürworter der ständerätlichen Version. Die Förderung von Schweizer Holz explizit ins Gesetz zu schreiben, hätte laut Bundesrätin Doris Leuthard gegen WTO-Recht verstossen.Dem Bund hat das Parlament eine Vorreiterrolle zugedacht: Es hat im Gesetz einen Artikel eingefügt, wonach der Bund beim Bau von eigenen Gebäuden und Anlagen soweit geeignet nachhaltig produziertes Holz verwenden muss. Der Nationalrat beharrte zunächst auf der Verwendung von Schweizer Holz, sah jedoch am Montag davon ab.Geeinigt haben sich die Räte auch bei den Bundesgeldern für die Erschliessung von Wäldern. Der Bund muss demnach die Anpassung und die Wiederinstandstellung von Strassen auch ausserhalb des Schutzwaldes finanziell unterstützen, nicht aber deren Erstellung. Diesen Kompromissvorschlag des Ständerats nahm der Nationalrat am Montag stillschweigend an.Mit den übrigen Änderungen am Waldgesetz haben sich beide Kammern längst einverstanden erklärt. Die Anpassungen sind in den Augen des Bundesrats nötig, damit der Wald seine Funktion auch in Zukunft erfüllen kann.