Heilmittel

Die Revision des Heilmittelgesetzes ist auf der Zielgeraden. Der Nationalrat hat am Dienstag dem Antrag der Einigungskonferenz zugestimmt. Bis zuletzt umstritten waren die Regeln für ärztliche Rezepte und die Massnahmen gegen Korruption im Geschäft mit Heilmitteln.Der Nationalrat hat bis zuletzt dafür gekämpft, dass die Regeln für die Annahme geldwerter Vorteile für alle Heilmittel gelten, also auch für Prothesen, Rollstühle und andere Medizinprodukte.Nun hat sich aber der Ständerat durchgesetzt: Die Regeln sollen nur für verschreibungspflichtige Medikamente gelten. Der Bundesrat hat allerdings die Möglichkeit, Einschränkungen für gewisse nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte zu erlassen.Als unverdächtig gelten kleine Geschenke, Beiträge an Weiterbildungen oder Rabatte und Rückvergütungen, sofern diese keinen Einfluss auf die Wahl der Behandlung haben. Vergünstigungen beim Einkauf müssen aber grundsätzlich an Krankenkassen und andere Kostenträger weitergegeben oder zur Verbesserung der Qualität der Behandlung eingesetzt werden.Die zweite Differenz betraf die ärztlichen Rezepte. Bis zuletzt wurde darüber gestritten, ob in jedem Fall ein elektronisches Rezept ausgestellt werden muss oder ob der Patient sowohl auf eine elektronische als auch auf eine Papier-Verschreibung verzichten kann. Auf Antrag der Einigungskonferenz entschied sich der Nationalrat für die zweite Variante. Welche Informationen ein Rezept enthalten muss, bestimmt der Bundesrat.Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Stimmt auch dieser den Anträgen der Einigungskonferenz zu, ist die Revision bereit für die Schlussabstimmung am Freitag. Ziel ist der bessere Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier. Zudem soll die Versorgung mit sicheren und wirksamen Medikamenten und Medizinprodukten sichergestellt werden. Der Pharmamarkt wird besser überwacht, Informationen über Arzneimittel sind leichter zugänglich. Auch werden die Strafbestimmungen verschärft.