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Bei den unerwünschten Werbeanrufen von Krankenkassen sieht der Nationalrat derzeit keinen Handlungsbedarf. Er will den Bundesrat daher nicht beauftragen, die Wirkung der Selbstregulierung der Krankenkassen in diesem Bereich zu überprüfen.Der Nationalrat lehnte ein Postulat von Prisca Birrer-Heimo (SP/LU) mit 97 zu 88 Stimmen bei 4 Enthaltungen knapp ab.Seit Anfang Jahr ist das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz in Kraft, das für die Krankenkassen bezüglich Telefonwerbung eine Selbstregulierung vorsieht. Birrer-Heimo, Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), befand jedoch, es bestünden berechtigte Zweifel am Funktionieren einer Selbstregulierung.Bereits von Juni 2011 bis Anfang 2014 sei eine solche Selbstregulierung in Kraft gewesen, dennoch seien pro Jahr mehrere Tausend Beschwerden bei der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen eingegangen, sagte Birrer-Heimo. Die Wirkung der Massnahmen müsse geprüft werden, damit bei Bedarf weitere Schritte eingeleitet werden könnten.Auch der Bundesrat sprach sich für das Postulat aus. Gesundheitsminister Alain Berset machte jedoch darauf aufmerksam, dass eine gewisse Übergangszeit notwendig sei. Erst in zwei, drei Jahren könne Bilanz gezogen werden.Bekämpft wurde das Postulat von rechts. Sebastian Frehner (SVP/BS) befand, es sei falsch, jetzt über die Bücher zu gehen. Das neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, in dem die Selbstregulierung verankert wurde, sei noch nicht lange in Kraft. Zudem handle es sich um einen typischen Fall von Selbstregulierung, wie er in der Schweiz oft Usus sei.