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Versicherte sollen im ambulanten Bereich ihren Arzt in der Schweiz frei wählen können, ohne dass ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Der Ständerat hat eine Revision des Krankenversicherungsgesetzes am Mittwoch als Erstrat einstimmig gutgeheissen.Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Sind die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, muss der Versicherte die Differenz übernehmen. Das soll nun mit der Gesetzesrevision geändert werden.Gleichzeitig will der Bundesrat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verstärken. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von befristeten Pilotprojekten übernehmen.Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Diese beiden Projekte funktionierten, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Die Revision würde die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterführung der Projekte und für neue Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit schaffen.Grenzgänger können Spital wählenWeitere Änderungen betreffen Grenzgänger und andere Personen, die in einem EU-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind. Neu sollen Grenzgänger sowie Rentner und ihre Familienangehörigen bei einer stationären Behandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen können. Voraussetzung ist, dass sie über eine Grundversicherung verfügen und in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen.Gesetzlich regeln will der Bundesrat schliesslich, was geschieht, wenn Grenzgänger die Prämien nicht bezahlen. Für Versicherte, die in einem EU-Staat wohnen, in dem die unbezahlten Prämien und Kostenbeteiligungen von den Krankenversicherern nicht eingefordert werden können, sollen die Kassen unter gewissen Voraussetzungen die Übernahme der Kosten für Leistungen aufschieben dürfen.Der Ständerat schloss sich dem Entwurf des Bundesrats in allen Punkten diskussionslos an. Die Vorlage geht nun an den den Nationalrat.