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Die AHV-Bestimmungen für Babysitting werden nicht weiter gelockert. Der Ständerat hat am Mittwoch eine parlamentarische Initiative aus dem Nationalrat abgelehnt. Diese ist damit erledigt.Für Sackgeldjobs von Jugendlichen gibt es bereits eine Ausnahme: Seit Anfang letzten Jahres sind Einkommen von Personen bis 25 Jahre, die in Privathaushalten angestellt sind und deren Lohn weniger als 750 Franken im Jahr beträgt, von der AHV-Beitragspflicht befreit.Das genüge, fand die Ständeratskommission. Eine weiterführende Lockerung würde in der Umsetzung Abgrenzungsprobleme schaffen und das Risiko von Schwarzarbeit erhöhen. Der Ständerat lehnte den Vorstoss oppositionslos ab.Der Nationalrat hatte der Initiative von Nadja Pieren (SVP/BE) für eine weitergehende Lockerung zugestimmt. Pieren verlangte, dass Babysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken von der AHV-Beitragspflicht befreit wird - unabhängig davon, wie alt der Babysitter ist. Dies würde die Eltern entlasten und wäre im Sinne eines Bürokratieabbaus sinnvoll, argumentierte die SVP-Nationalrätin.Die Gegner gaben zu bedenken, betroffen wären nicht nur Jugendliche, die gelegentlich Kinder hüteten, sondern unter Umständen auch Personen, die davon lebten, dass sie in mehreren Haushalten Kinder betreuten.