Unternehmenssteuerreform

Der Nationalrat hat am Mittwoch erste wichtige Entscheide zur Unternehmenssteuerreform III gefällt. Diese decken sich nur teilweise mit den Vorschlägen des Bundesrats und den Beschlüssen des Ständerats. Obwohl die Gesamtabstimmung noch aussteht, hier eine erste Übersicht:- Steuerprivilegien für Firmen mit kantonalem Steuerstatus werden abgeschafft. Betroffen sind rund 24'000 Unternehmen, die rund die Hälfte zu den Gewinnsteuereinnahmen des Bundes beitragen.- Patentbox: Die Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten werden nur teilweise besteuert. Anders als der Ständerat will der Nationalrat die Höhe der Ermässigung den Kantonen überlassen.- Inputförderung: Kosten für Forschung und Entwicklung können zu mehr als 100 Prozent der effektiven Kosten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Der Ständerat möchte den Abzug auf 150 Prozent begrenzen, doch der Nationalrat will auch dies den Kantonen überlassen. Zudem will er auch Aufwendungen im Ausland zum Abzug zulassen. Ob das international akzeptiert wird, ist unklar.- Zinsbereinigte Gewinnsteuer: Anders als Bundesrat und Ständerat will der Nationalrat den Abzug eines kalkulatorischen Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital zulassen. Das würde allein beim Bund zu zusätzlichen Steuerausfällen von geschätzten 266 Millionen Franken führen. Für die Kantone wäre die zinsbereinigte Gewinnsteuer freiwillig.- Begrenzung: Patentbox, Inputförderung und zinsbereinigte Gewinnsteuer dürfen zusammengenommen nur zu einer steuerlichen Ermässigung von 80 Prozent führen. Damit will der Nationalrat eine Nullbesteuerung oder gar Buchverluste vermeiden. Die Kantone sind frei, eine tiefere Grenze festzulegen.- Teilbesteuerung von Dividenden: Der Bundesrat wollte die Besteuerung von Dividenden von Grossaktionären schweizweit auf 70 Prozent vereinheitlichen. Wie der Ständerat hält der Nationalrat aber am geltenden Regime fest. Heute haben die Kantone bei der Teilbesteuerung von Dividenden grossen Spielraum. Die Linke verlangte erfolglos die volle Besteuerung von Dividenden.- Tonnage Tax: Bei Schifffahrtsunternehmen will der Nationalrat nicht den Gewinn, sondern den Schiffsraum besteuern. Das führt zu einer privilegierten Besteuerung. Die Verfassungsmässigkeit der Tonnage Tax ist umstritten.- Stille Reserven: Einheitliche Regeln zur Aufdeckung stiller Reserven erlaubt es gewissen Unternehmen, den Verlust der Steuerprivilegien abzufedern. Zudem könnten sich neue Unternehmen mit grossen Reserven in der Schweiz ansiedeln.- Kapitalsteuer: Die Kantone können bei der Kapitalsteuer auf Patenten und Beteiligungen Erleichterungen gewähren.- Kapitalsteuer: Der Nationalrat hiess einen Antrag aus der FDP-Fraktion gut, wonach die Kantone Holdinggesellschaften eine ermässigte Kapitalsteuer gewähren können.- Kapitalgewinnsteuer: Die Linke kämpfte erfolglos für die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Diese hätte Bund und Kantonen hohe Steuereinnahmen gebracht.- Agio: Ebenso vergeblich machte sich die Linke dafür stark, den Bezug von Agio-Kapital wieder zu besteuern. Der steuerfreie Bezug war mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt worden und hatte überraschend zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe geführt.- Zentrales Element der Unternehmenssteuerreform III ist die Senkung der kantonalen Gewinnsteuer. Dies ist jedoch Sache der Kantone und formell nicht Teil der Vorlage.Über mehrere wichtige Elemente der Vorlage hat der Nationalrat noch nicht entschieden:- Stempelsteuer: Mit einer gesonderten Vorlage möchte die Wirtschaftskommission die Emissionsabgabe auf Eigenkapital abschaffen. Das würde beim Bund zu Steuerausfällen von rund 230 Millionen Franken pro Jahr führen. Der Ständerat hatte sich dagegen entschieden, um den Kantonen einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer zuweisen zu können.- Anteil Bundessteuer: Die Wirtschaftskommission will den Kantonen 20,5 Prozent der direkten Bundessteuer zukommen lassen. Das entspricht dem Vorschlag des Bundesrats. Heute sind es 17 Prozent. Die Kantone sollen damit finanziellen Spielraum für die Senkung der Gewinnsteuern erhalten. Der Ständerat möchte den Kantonsanteil auf 21,2 Prozent erhöhen.- Ergänzungsbeitrag: Für die ressourcenschwächsten Kantone soll in einer Übergangszeit ein Betrag von 180 Millionen Franken im Jahr zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist noch ein Minderheitsantrag offen. Das gleiche gilt für die Anpassung des Ressourcenausgleichs an die neuen steuerlichen Rahmenbedingungen.- Kosten: Die Vorschläge des Bundesrates hätten den Bund geschätzte 1,3 Milliarden Franken gekostet, die Beschlüsse des Ständerats ungefähr ebenso viel. Folgt der Nationalrat allen noch offenen Anträgen seiner Wirtschaftskommission, kostet die Unternehmenssteuerreform III den Bund 1,45 Milliarden Franken. Diese Zahlen sind allerdings nur bedingt vergleichbar. Auf der gleichen Basis berechnet, würden sich die Kosten der nationalrätlichen Beschlüsse auf 1,6 Milliarden Franken summieren. Grund dafür ist, dass der Bund letztes Jahr weniger direkte Steuern eingenommen hat. Darum musste er den Kantonen einen tieferen Betrag abliefern. Die Verwaltung reduzierte darum in ihren Simulationen die Kosten für den höheren Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer. Es handelt sich um eine statische Berechnung. Zugrunde gelegt wird die Annahme, dass die betroffenen Unternehmen in der Schweiz bleiben.