Unternehmenssteuerreform

Die Entscheide des Nationalrats zur Unternehmenssteuerreform III decken sich nur teilweise mit den Vorschlägen des Bundesrats und den Beschlüssen des Ständerats. Eine Übersicht:- Steuerprivilegien: Steuerprivilegien für Holding- und andere Spezialgesellschaften werden abgeschafft. Betroffen sind rund 24'000 Unternehmen, die rund die Hälfte zu den Gewinnsteuereinnahmen des Bundes beitragen.- Anteil Bundessteuer: Damit diese trotzdem in der Schweiz bleiben, sollen die Kantone die Gewinnsteuern für alle Unternehmen senken können. Den finanziellen Spielraum dafür haben sie dank einem höheren Anteil an der direkten Bundessteuer. Der Nationalrat will den Anteil von 17 auf 20,5 Prozent erhöhen. Der Ständerat hat sich für einen Kantonsanteil von 21,2 Prozent ausgesprochen, was einem Aufschlag von 153 Millionen Franken entspricht.- Patentbox: Daneben profitieren die Unternehmen von weiteren Erleichterungen: Die Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten werden nur teilweise besteuert. Anders als der Ständerat will der Nationalrat die Höhe der Ermässigung den Kantonen überlassen.- Inputförderung: Kosten für Forschung und Entwicklung können zu mehr als 100 Prozent der effektiven Kosten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden, was einer Subvention gleichkommt. Der Ständerat möchte den Abzug auf 150 Prozent begrenzen, doch der Nationalrat will auch dies den Kantonen überlassen. Zudem will er auch Aufwendungen im Ausland zum Abzug zulassen.- Zinsbereinigte Gewinnsteuer: Anders als Bundesrat und Ständerat will der Nationalrat den Abzug eines kalkulatorischen Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital zulassen. Das würde allein beim Bund zu zusätzlichen Steuerausfällen von 266 Millionen Franken führen. Für die Kantone wäre die zinsbereinigte Gewinnsteuer freiwillig.- Stille Reserven: Zuziehende Unternehmen können im Ausland erwirtschaftete stille Reserven steuerfrei aufdecken. Bei Aufhebung des kantonalen Steuerstatus aufgedeckte stille Reserven werden während einer Übergangszeit gesondert besteuert.- Begrenzung: Patentbox, Inputförderung, zinsbereinigte Gewinnsteuer und Aufdeckung stiller Reserven bei Aufhebung des Steuerstatus dürfen zusammengenommen zu einer steuerlichen Ermässigung von maximal 80 Prozent führen. Damit will der Nationalrat eine Nullbesteuerung oder gar Buchverluste vermeiden. Die Kantone sind frei, eine tiefere Grenze festzulegen.- Teilbesteuerung von Dividenden: Der Bundesrat wollte die Besteuerung von Dividenden für Beteiligungen ab 10 Prozent schweizweit auf 70 Prozent vereinheitlichen. Wie der Ständerat hält der Nationalrat aber am geltenden Regime fest. Heute haben die Kantone bei der Teilbesteuerung von Dividenden grossen Spielraum. Die Linke verlangte erfolglos die volle Besteuerung von Dividenden.- Tonnage Tax: Bei Schifffahrtsunternehmen will der Nationalrat nicht den Gewinn, sondern den Schiffsraum besteuern. Die privilegierte Besteuerung soll neue Unternehmen in die Schweiz locken.- Kapitalsteuer: Die Kantone können bei der Kapitalsteuer auf Patenten und Beteiligungen Erleichterungen gewähren. Auch Holdinggesellschaften können sie eine ermässigte Kapitalsteuer gewähren.- Ergänzungsbeitrag: Für die ressourcenschwächsten Kantone wird in einer Übergangszeit ein Betrag von 180 Millionen Franken im Jahr zur Verfügung gestellt. Die Modalitäten des Finanzausgleichs werden angepasst.- Stempelsteuer: Der Nationalrat will die Emissionsabgabe auf Eigenkapital nicht im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III abschaffen. Die Kosten für den Bund hätten sich auf knapp 230 Millionen Franken belaufen. Auch der Ständerat hatte sich dagegen entschieden. Die Abschaffung der Stempelsteuern wird aber unabhängig von der Vorlage weiter verfolgt.- Kapitalgewinnsteuer: Die Linke kämpfte erfolglos für die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften. Diese hätte Bund und Kantonen hohe Steuereinnahmen gebracht.- Agio: Ebenso vergeblich machte sich die Linke dafür stark, den Bezug von Agio-Kapital wieder zu besteuern. Die steuerfreie Auszahlung war mit der Unternehmenssteuerreform II eingeführt worden und hatte überraschend zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe geführt.- Nach den Beschlüssen des Nationalrats kostet die Unternehmenssteuerreform III den Bund 1,22 Milliarden Franken im Jahr. Das sind rund 100 Millionen Franken mehr als vom Ständerat beschlossen. Die Kosten für die Kantone lassen sich wegen der zahlreichen freiwilligen Massnahmen heute nicht beziffern.Künftige Steuerausfälle für die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital werden nach dem Willen des Nationalrats einer anderen Vorlage zugerechnet. Sie belaufen sich auf rund 266 Millionen Franken allein für den Bund. Werden alle Stempelabgaben abgeschafft, fallen Kosten von über 2 Milliarden Franken an.