Petitionen

Die Schweiz soll die europäische Sozialcharta nicht ratifizieren. Der Ständerat hat sich am Donnerstag gegen eine Petition der Landeskirchen gestellt. Nein sagte er auch zu weiteren Petitionen, darunter eine aus der Jugendsession.Das Jugendparlament fordert mehr politische Rechte für Jugendliche: Wer das 16. Altersjahr vollendet hat, soll Volksinitiativen lancieren und unterschreiben dürfen.Die vorberatende Ständeratskommission hatte sich dagegen gestellt. Sie sei der Auffassung, dass Rechte und Pflichten einhergehen müssten, sagte Peter Föhn (SVP/SZ). Die Kommission anerkenne aber die motivierte Arbeit der Jugendsession, betonte er.Absurdität der eidgenössischen PolitikZur Sozialcharta äusserte sich Paul Rechsteiner (SP/SG). Er sieht in der Tatsache, dass die Schweiz die Sozialcharta als eines von wenigen Ländern nicht ratifiziert hat, "eine der grossen Absurditäten der eidgenössischen Politik". Die Gegner weigerten sich aus rein ideologischen Gründen.Der Bundesrat war in einem Bericht von 2014 zum Schluss gekommen, dass die Schweiz die rechtlichen Mindestanforderungen für die Ratifikation erfüllt. Sie könnte die Charta also ohne Gesetzesänderungen ratifizieren. Ein Schweizer Beitritt hätte "weder eine Verpflichtung zum Ausbau der bestehenden Sozialrechte noch Auflagen im Bereich der Steuerung der Zuwanderung zur Folge", schrieb der Bundesrat.Ratifikation "à la carte" möglichDie 1961 erarbeitete und 1996 revidierte Europäische Sozialcharta (CSE) ist das europäische Referenzdokument für den Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Zusammen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welche die bürgerlichen und politischen Rechte schützt, gehört sie zu den wichtigsten Übereinkommen des Europarates.Die CSE erlaubt im Unterschied zu anderen internationalen Instrumenten zum Schutz der Menschenrechte eine Ratifikation "à la carte": Staaten haben die Möglichkeit, nur sechs der neun Kernbestimmungen zu akzeptieren.Laut dem Bundesrat könnte die Schweiz mit dem geltenden Recht sechs Bestimmungen anerkennen: Das Recht auf Arbeit, das Vereinigungsrecht, das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Schutz, das Recht der Familie auf sozialen, gesetzlichen und wirtschaftlichen Schutz sowie das Recht auf Chancengleichheit und Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ohne Diskriminierung aufgrund des Geschlechts.