(sda) Der Ständerat hat sich am Montag zum zweiten Mal mit der Unternehmenssteuerreform III befasst. Das sind die Entscheide im Überblick:

- Auslöser der Vorlage ist, dass die Steuerprivilegien für Holding- und andere Spezialgesellschaften auf Druck des Auslands abgeschafft werden müssen. Betroffen sind rund 24'000 Unternehmen, die rund die Hälfte zu den Gewinnsteuereinnahmen des Bundes beitragen. Dieser Schritt war zu keinem Zeitpunkt umstritten gewesen.

- Anders der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer: Der Ständerat beharrt auf einer Erhöhung von 17 auf 21,2 Prozent. Der Nationalrat ist für 20,5 Prozent. Der Unterschied beträgt rund 153 Millionen Franken. Der höhere Anteil an der Bundessteuer soll den Kantonen erlauben, die Gewinnsteuern für alle Unternehmen zu senken.

- Patentbox: Neben tieferen Steuern sollen Unternehmen von weiteren Erleichterungen profitieren: Die Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten werden nur teilweise besteuert. Der Ständerat will die Entlastung auf 90 Prozent begrenzen. Der Nationalrat möchte die Höhe der Ermässigung den Kantonen überlassen.

- Inputförderung: Aufwendungen für Forschung und Entwicklung können zu mehr als 100 Prozent der effektiven Kosten von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Der Ständerat will den Abzug auf 150 Prozent der Aufwendungen begrenzen. Der Nationalrat will auch dies den Kantonen überlassen. Zudem lehnt es der Ständerat ab, dass auch der Forschungsaufwand im Ausland abgezogen werden kann.

- Stille Reserven: Bei Aufhebung des kantonalen Steuerstatus aufgedeckte stille Reserven werden während einer Übergangszeit gesondert besteuert. Auch zuziehende Unternehmen profitieren.

- Begrenzung: Der Ständerat stimmte dem Konzept des Nationalrats zu, dass Patentbox, Inputförderung und Aufdeckung stiller Reserven zusammengenommen zu einer steuerlichen Ermässigung von maximal 80 Prozent führen dürfen. Dadurch sollen eine Nullbesteuerung oder gar Buchverluste vermeiden werden.

- Zinsbereinigte Gewinnsteuer: Der Ständerat ist weiterhin dagegen, dass Unternehmen auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital einen kalkulatorischen Zins abziehen können. Das würde allein beim Bund zu Steuerausfällen von 266 Millionen Franken führen.

- Tonnage Tax: Der Nationalrat will bei Schifffahrtsunternehmen nicht den Gewinn, sondern den Schiffsraum besteuern. Der Ständerat hat für dieses Steuerprivileg eine separate Vorlage ausgearbeitet, um eine Vernehmlassung dazu durchführen zu können.

- Kapitalsteuer: Die Kantone können bei der Kapitalsteuer auf Patenten und Beteiligungen Erleichterungen gewähren. Auch Holdinggesellschaften können sie eine ermässigte Kapitalsteuer gewähren.

- Ergänzungsbeitrag: Für die ressourcenschwächsten Kantone wird in einer Übergangszeit ein Betrag von 180 Millionen Franken im Jahr zur Verfügung gestellt. Über die Anpassung der Modalitäten des Finanzausgleichs sind sich die Räte noch nicht ganz einig.

- Teilbesteuerung von Dividenden: Einige Elemente der Vorlage wurden bereits vorher bereinigt. So haben es beide Räte abgelehnt, die Besteuerung von Dividenden für Beteiligungen ab 10 Prozent schweizweit zu vereinheitlichen.

- Stempelsteuer: Die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital wird in einer separaten Vorlage weiterverfolgt.

- Kapitalgewinnsteuer: Die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer auf Wertschriften ist ebenfalls vom Tisch.

- Nach den Beschlüssen des Ständerats kostet die Unternehmenssteuerreform III den Bund 1,1 Milliarden Franken pro Jahr. Das sind rund 100 Millionen Franken weniger als in der Version des Ständerats. Die Kosten für die Kantone lassen sich wegen der zahlreichen freiwilligen Massnahmen heute nicht beziffern.