Das hatte der Bundesrat vorgeschlagen, weil heute für dieselbe Tätigkeit zuweilen unterschiedliche Regeln gelten. Sichert beispielsweise ein Angestellter eines Transportunternehmens eine Baustelle im Schienenverkehr, gilt das Arbeitszeitgesetz für Angestellte im öffentlichen Verkehr (AZG). Sichert dagegen ein Angestellter einer externen Firma die Baustelle, gelten weniger strenge Regeln.
Die unterschiedlichen Regeln seien ein Nachteil für den öffentlichen Verkehr und mache den Vollzug schwierig, sagte Verkehrsministerin Doris Leuthard. Der Ständerat folgte jedoch ohne Diskussion dem Nationalrat und lehnte es ab, auch die Angestellten externer Firmen dem Gesetz zu unterstellen. Nach seinem Willen soll das AZG weiterhin nur für Angestellte von Bahn-, Tram-, Bus-, Seilbahnunternehmen gelten.
Einverstanden ist der Ständerat damit, dass das Verwaltungspersonal von Transportunternehmungen neu nicht mehr dem AZG unterstehen soll, sondern wie die meisten Arbeitnehmer dem Arbeitsgesetz. Heute gilt das AZG bei einigen Transportunternehmen auch für das Verwaltungspersonal.
Unumstritten waren auch die übrigen Änderungen, mit welchen der Bundesrat das Gesetz der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anpassen will. Dazu zählt etwa die Tatsache, dass die Angestellten ihre Mittagspause heute oft nicht mehr zu Hause verbringen. Die Pausen- und Ruhetagsregelungen werden daher flexibilisiert.
Zudem wird die Zahl möglicher Nachtarbeitseinsätze erhöht. Leuthard begründete dies damit, dass die Schweiz zunehmend eine 24-Stunden-Gesellschaft sei. Da der Ständerat alle Beschlüsse des Nationalrats übernommen hat, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung.