(sda) Die Kantone sollen nicht grundsätzlich gleich viel an die Prämienverbilligung beitragen wie der Bund. Der Nationalrat hat am Dienstag eine parlamentarische Initiative aus den Reihen der Grünen mit dieser Forderung abgelehnt.

Mit 111 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen folgte die grosse Kammer der Mehrheit der vorberatenden Gesundheitskommission, welche beantragt hatte, der Initiative keine Folge zu geben. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.

Die parlamentarische Initiative verlangte eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Demnach sollte der Kantonsbeitrag an die Prämienverbilligung innert zweier Jahre mindestens dem Bundesbeitrag für den einzelnen Kanton entsprechen. Kantone, deren Durchschnittsprämie für Erwachsene die schweizerische Durchschnittsprämie für Erwachsene um mehr als 10 Prozent unterschreitet, hätten ihren Anteil um maximal 10 Prozent senken können.

Die Befürworter des Vorstosses argumentierten, dass in rund zehn Kantonen in den vergangenen Jahren die Prämienverbilligungen gekürzt worden seien. Damit bestehe die Gefahr, dass Betroffene in die Sozialhilfe gedrängt würden.

Die Mehrheit des Nationalrat lehnte die Initiative aber ab, da die im Jahr 2008 eingeführte Entflechtung der Bundes- und Kantonsbeiträge es den Kantonen ermögliche, die Prämienverbilligung, die Sozialhilfe und die kantonale Steuerpolitik optimal aufeinander abzustimmen. Gerade in Zeiten, in denen die Kantone finanziell unter Druck stünden, müssten sie selber entscheiden können, wie sie ihre Mittel einsetzen wollten.