Bisher ist das - anders als in zivilen Verfahren - bei Militärstrafprozessen nicht möglich. Nachdem Nationalrat hiess am Mittwoch auch der Ständerat die Gesetzesänderung einstimmig gut. Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Als Privatkläger hätten die Opfer oder ihre Angehörigen mehr Rechte, sagte Kommissionssprecher Fabio Abate (FDP/TI). So könnten sie Urteile anfechten oder im Strafverfahren zivilrechtliche Ansprüche gegen den Täter geltend machen.
Weiterhin nicht möglich wäre es aber, im Strafprozess Ansprüche gegen den Bund geltend zu machen, wenn der Täter dienstlich gehandelt hat. Als Partei im Strafprozess könnten die geschädigte Person oder ihre Angehörigen aber leichter Beweismaterial für eine Verantwortlichkeitsklage sammeln.
Opferfamilien durften nicht als Zivilkläger auftreten
Die Gesetzesänderung geht auf eine parlamentarische Initiative von Christian Lüscher (FDP/GE) zurück, die er nach dem Unglück an der Jungfrau von 2007 eingereicht hatte. Damals waren sechs Armeeangehörige tödlich verunglückt.
Es sei ungerecht, dass die Opferfamilien sich am Strafverfahren nicht hätten beteiligen können, hatte Lüscher seine Initiative begründet. Angehörige der tödlich Verunglückten hätten als Zivilkläger im Prozess auftreten wollen, durften das aber nicht. Das Militärgericht 7 lehnte im November 2009 ein von zwei Opferfamilien gestelltes Begehren ab.
Die Familien der Opfer hatten daher keinen Zugang zu den Dossiers und keinen Anwalt, der ihnen die Feinheiten des Prozesses erklärte. Mit der nun gutgeheissenen Gesetzesänderung sendet das Parlament eine wichtige Botschaft an diese Angehörigen.
An der Jungfrau waren am 12. Juli 2007 fünf Rekruten sowie ein Wachtmeister ums Leben gekommen. Sie stürzten in zwei Seilschaften vom Gipfelhang der Jungfrau rund 1000 Meter in die Tiefe. Sechs weitere Wehrmänner sowie die beiden Bergführer überlebten. Die Bergführer wurden freigesprochen. Das Militärgericht kam zum Schluss, dass sie den Unfall nicht verschuldet hatten.