(sda) Der Ständerat will keine neue Strafbestimmung für Söldnerdienste in ideologisch motivierten Gruppierungen im Ausland. Seiner Meinung nach genügen die geltenden Gesetze.

Die kleine Kammer lehnte eine Motion aus dem Nationalrat mit 27 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltungen ab. Sie folgte ihrer Sicherheitspolitischen Kommission. Damit ist der Vorstoss vom Tisch.

Die Mehrheit verwies auf die Bestimmungen im zivilen Strafgesetzbuch oder im Militärstrafgesetz. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf sei nicht vorhanden, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). "Der Weg, den die Motion einschlagen will, ist unzweckmässig." Der Vorstoss renne offene Türen ein.

Auch der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass das Militärstrafgesetz nicht nur den Militärdienst in einer fremden staatlichen Armee unter Strafe stellt, sondern auch den Einsatz in freiwilligen Formationen, militärisch organisierten Untergrundverbänden oder armeeähnlichen Gruppierungen wie dem IS.

Die von der Motion geforderte Erhöhung des Strafmasses von drei auf mindestens zehn Jahre hatte der Bundesrat ebenfalls abgelehnt. Dies spiegle in keiner Art und Weise den Unrechtsgehalt der konkreten Handlung wider und sei damit unverhältnismässig und ungerechtfertigt, schrieb er in seiner Stellungnahme.

Anders sah dies eine Minderheit im Ständerat. Laut Peter Hegglin (CVP/ZG) könnte mit der Erhöhung des Strafmasses ein Zeichen gegen das Söldnerwesen gesetzt werden. "Der Sachverhalt ist zu gravierend, um zu sagen, die Reglungen seien genügend." Zudem könnte die öffentliche Debatte im Zusammenhang mit der Erhöhung des Strafmasses dazu beitragen, dass die Gerichte dazu übergehen, höhere Strafen auszusprechen. Diese Argumente vermochten eine Mehrheit aber nicht zu überzeugen.