(sda) Die Personenfreizügigkeit darf nur unter einer Bedingung auf Kroatien ausgedehnt werden. Darauf beharrt die aussenpolitische Kommission des Ständerats. Sie schlägt aber eine neue Formulierung vor.

Der Ständerat hatte beschlossen, dass der Bundesrat das Zusatzprotokoll nur ratifizieren darf, wenn mit der EU eine mit der Verfassung vereinbare Regelung zur Steuerung der Zuwanderung vorliegt. Der Nationalrat lehnte die Bedingung als überflüssig ab.

Seine Kommission hatte jedoch ebenfalls eine Bedingung formuliert. Darin bezog sie sich nicht auf die Verfassung, sondern auf die schweizerische Rechtsordnung. Diesen Bezug hat die Ständeratskommission nun in ihre eigene Formulierung aufgenommen.

Es handle sich um eine versöhnliche Geste an den Nationalrat, erklärte Kommissionspräsident Christian Levrat (SP/FR) am Donnerstag auf Anfrage. Zudem habe der Bundesrat damit etwas mehr Spielraum. Levrat gestand aber ein, dass es sich ohnehin eher um eine symbolische Massnahme handle.

Der Ständerat berät am Montag zum zweiten Mal über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Kroatien. Mit der Ermächtigung zur Ratifikation unter einer Bedingung will er verhindern, dass der Bundesrat dem Druck der Forschung nachgibt und das Protokoll ratifiziert, bevor in der Zuwanderungsfrage eine Lösung mit der EU vorliegt.

Für die Forschung ist der Schritt von grosser Bedeutung. Nach dem Ja zur Masseneinwanderungsinitiative im Februar 2014 hatte der Bundesrat zunächst erklärt, das Kroatien-Protokoll nicht unterzeichnen zu können. Brüssel sistierte darauf die Teilnahme der Schweiz an der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020.

Später wurden die beiden Themen in einem Übergangsabkommen miteinander verknüpft. Wird das Kroatien-Protokoll bis zum 9. Februar 2017 ratifiziert, ist die Schweiz automatisch voll assoziiertes Mitglied der europäischen Forschungszusammenarbeit Horizon 2020. Ansonsten hat sie den Status deines Drittstaates.