So sollen vom Staat subventionierte Leistungen von Gemeinden, etwa der Einsatz der Feuerwehr auf Nationalstrassen oder die Regionalförderung, nicht von der Mehrwertsteuerpflicht befreit werden. Der Nationalrat hielt mit 164 zu 12 Stimmen daran fest.
Der Entscheid hat allerdings mehr formelle als inhaltliche Gründe: Der Ständerat will die Besteuerung von staatlichen Finanzhilfen vertiefter prüfen, um Rechtssicherheit zu schaffen und braucht dafür Zeit. Der Nationalrat hat ihm diese nun gewährt.
Inhaltliche Differenzen bleiben bei der Besteuerung von Liegenschaften bei Verkauf und Bau. Die ständerätliche Präzisierung, wonach bei Grundstücken die Mehrwertsteuer erhoben werden soll, wenn Bauarbeiten nach dem Abschluss des Kauf- oder Vorvertrages beginnen, fiel beim Nationalrat durch, obwohl es gängiger Praxis entspricht.
Vergeblich warnte Bundesrat Ueli Maurer vor einem Steuerschlupfloch und möglichen Steuerausfällen von bis zu 140 Millionen Franken pro Jahr. Der Nationalrat verzichtete mit 98 zu 87 Stimmen bei 5 Enthaltungen dennoch darauf, die geltende Praxis im Gesetz festzuschreiben,
Drohendes Sparprogramm
Eine dritte Differenz bleibt beim Vorsteuerabzug auf Leistungen, die von der Steuer ausgenommen sind. Der Nationalrat hat mit 93 zu 90 Stimmen bei 5 Enthaltungen zwei gleichlautenden Einzelanträgen aus den Reihen der FDP und der SVP zugestimmt, die einen solchen Vorsteuerabzug auf Leistung zulässt, obwohl sie von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind.
Finanzminister Ueli Maurer warnte davor, dass damit der Staat "Bank spielen muss" und in der Bundeskasse im ersten Jahr der Regelung - voraussichtlich 2018 - eine Milliarde Franken fehlen werde. Dies werde ein Sparprogramm nach sich ziehen - und das in einem Jahr, in welchem es voraussichtlich sowieso eng werde mit den Bundesmitteln.
Im Gegensatz zum Bundesrat wollen sowohl National- wie auch Ständerat die absolute Verjährung bei 10 Jahren beibehalten. Der Bundesrat hatte diese auf 15 Jahre verlängern wollen. Zudem soll Verjährung soll erst dann stillstehen, wenn die zahlungspflichtige Person über ein Strafverfahren informiert worden ist. In dieser Frage folgte der Nationalrat dem Ständerat mit 128 zu 59 Stimmen.
Die Details sind Teil einer zusammengewürfelten Mehrwertsteuergesetzrevision, deren Ziel es primär ist, den herrschenden Wettbewerbsnachteil von Schweizer Unternehmen bei ausländische Unternehmen bei der Mehrwertsteuer zu beseitigen. Massgeblich für die Steuerpflicht soll künftig der gesamte, weltweit erzielte Umsatz sein, nicht nur der in der Schweiz erwirtschaftete.
Damit wird grundsätzlich jedes Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, das in der Schweiz Leistungen erbringt, sofern es nicht nachweist, dass es weltweit weniger als 100'000 Franken Umsatz erzielt. Die Neuregelung betrifft auch Online-Händler. Sendungen aus dem Ausland könnten in Zukunft also etwas teurer werden.