(sda) Der Nationalrat will im Strafgesetzbuch den Straftatbestand Sexting aufnehmen. Er nahm am Donnerstag eine Motion von Viola Amherd (CVP/VS) mit 124 zu 43 Stimmen bei 18 Enthaltungen an.

Amherd reichen Sensibilisierung und Medienkompetenz zur Prävention nicht aus. "Es braucht zusätzlich eine klare gesetzliche Regelung, welche das Weiterverbreiten intimer Fotos oder Videos von anderen unter Strafe stellt", hält sie in ihrer Motion fest.

Die Verbreitung und der Austausch selbst produzierter intimer Fotos und Videos von sich oder anderen über Internet und Mobiltelefon nähmen immer mehr zu, begründet sie ihren Vorstoss. Jugendliche liessen sich manchmal von der Gruppendynamik beeinflussen oder unter Druck setzen, erklärte sie. "Die Zahl ist nicht hoch, die Betroffenen leiden aber umso stärker darunter."

Amherd kritisiert, dass im geltenden Strafrecht bei Sexting insbesondere die Regelungen zur Pornografie zur Anwendung kommt. Diese setzten aber voraus, dass die Aufnahme pornografisch sei, argumentierte sie. Beim Sexting gehe es aber um Bilder, die nicht direkt pornografisch seien.

Der Bundesrat sei der Meinung, dass es keine neue Strafnorm brauche, weil es schon solche gebe, die beim Sexting zur Anwendung kämen, erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga.

Neben den Bestimmungen im Strafrecht zu Pornografie sowie Drohung und Nötigung sei dies auch der Schutz der Persönlichkeit im Zivilgesetzbuch: Personen, von denen ein intimes Bild ohne oder gegen ihren Willen verbreitet wird, werden in der Regel in ihrer Persönlichkeit widerrechtlich verletzt, auch wenn sie die Aufnahme selbst erstellt haben.

Beim Versenden von intimen Videos oder Fotos bestehe immer das Risiko, dass diese missbräuchlich verwendet würden, sagte Sommaruga. Der Umgang mit dem Internet biete "viele Chancen aber auch viele Risiken", sagte Sommaruga.

Es gehe vor allem darum, zu sensibilisieren, Kinder und Jugendliche "kompetent zu machen im Umgang mit diesem tollen Medium", aber auch auf die Gefahren aufmerksam zu machen. Es gehe darum zu verhindern, dass solche Bilder überhaupt erstellt und anderen geschickt würden. Das Strafrecht sollte nur als letztes Mittel eingesetzt werden.