Nach geltendem Recht unterstehen der Schweizer Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) auch die Revisionsorgane ausländischer Unternehmen, welche auf dem Schweizer Kapitalmarkt Beteiligungspapiere oder Anleihensobligationen ausgeben.
Eine Ausnahme wird gemacht, wenn das Revisionsunternehmen einer vom Bundesrat anerkannten ausländischen Revisionsaufsichtsbehörde unterstellt ist. Der Grundsatz kommt auch dann nicht zur Anwendung, wenn in der Schweiz angebotene Anleihensobligationen durch eine Gesellschaft garantiert werden, die über ein staatlich beaufsichtigtes Revisionsunternehmen verfügt.
Diese Ausnahmen kommen nun aber seltener zur Anwendung als erwartet, was für den Schweizer Kapitalmarkt hinderlich ist. Der Bundesrat hat daher eine Lockerung der Regulierung vorgeschlagen: Die RAB soll ausländische Revisionsorgane nur noch dann beaufsichtigen, wenn börsenkotierte Anleihen ausgegeben werden. Bei nicht börsenkotierten Anleihen wäre sie nicht mehr zuständig.
Gibt es im betreffenden Land keine anerkannte Revisionsaufsichtsbehörde, können die Revisionsunternehmen künftig eine Schweizer Zulassung beantragen. Alternativ könnten die Investoren auf die fehlende staatliche Beaufsichtigung des Revisionsunternehmens hingewiesen werden. Schliesslich soll auf die Aufsicht über Revisionsstellen ausländischer Tochtergesellschaften betroffener Unternehmen verzichtet werden.
Massvolle Deregulierung
Im Parlament war die vorgeschlagene Änderung des Revisionsaufsichtsgesetzes unbestritten. Nach dem Ständerat hiess am Dienstag auch der Nationalrat die Revision einstimmig zu. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Justizministerin Simonetta Sommaruga sprach von einer "massvollen Deregulierung". Sie verortete die Gesetzesänderung im Spannungsverhältnis von Investorenschutz, den Bedürfnissen des Kapitalmarkts und dem Interesse der Aufsichtsbehörde an einer praktikablen Regulierung.