Abhängigkeit von Sozialhilfe könne gemäss Ausländergesetz bereits zum Verlust der Aufenthaltsbewilligung führen, schrieb die FDP. Dennoch habe 2012 die Sozialhilfequote unter Bürgerinnen und Bürgern von Drittstaaten knapp 12 Prozent betragen, bei einem gesamtschweizerischen Durchschnitt von nur 3,1 Prozent.
Die Fdp will mit dieser Massnahme die Einwanderung aus Drittstaaten ins Schweizer Sozialsystem "konsequent ausschliessen". Der Bundesrat lehnt die Motion ab und verweist auf die Kompetenz der Kantone. Justizministerin Simonetta Sommaruga fragte den Rat, wem denn nun die Sozialhilfe nicht gewährt werden solle.
Eingewanderte aus Drittstaaten seien entweder hochspezialisierte Fachkräfte, Studierende, anerkannte Flüchtlinge - ihnen dürfe Sozialhilfe nicht verweigert werden - reiche Rentner oder Angehörige, die im Rahmen des Familiennachzuges in die Schweiz kämen.