Die Svp verlangte entsprechende Gesetzesanpassungen auf Bundesebene. Zudem sollte laut dem Text "die sogenannte Professionalisierung und Zentralisierung im Vormundschaftswesen gebremst oder rückgängig gemacht werden können".
Nicht zurück zum alten System
Sprecher Alfred Heer (ZH) räumte ein, dass eine Professionalisierung nicht nur schlecht sei. Die SVP wolle auch nicht zum alten System der Vormundschaftsbehörden zurückkehren. Doch die direkt betroffenen Gemeinden, die am nächsten bei den Betroffenen seien, könnten nicht mitreden und müssten doch die Kosten begleichen.
Der Bundesrat lehnte die Motion ab, denn er will dem Anfang 2013 in Kraft getretenen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht und den neu geschaffenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) Zeit geben, sich zu bewähren. Zugleich verwies er auf eine vom Parlament in Auftrag gegebene, laufende Evaluation.
Justizministerin Simonetta Sommaruga äusserte Verständnis für das Anliegen, die Gemeinden einzubeziehen. Doch über die Mitsprache bei KESB-Entscheiden entschieden die Kantone, sagte sie. "Nicht jeder Kanton hat hier Probleme." Die Professionalisierung wiederum sei eine Errungenschaft des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts.
Vorstösse, die für Gemeinden mehr Mitsprache bei KESB-Entscheiden verlangen, sind auch in mehreren Kantonen eingereicht worden. Laut der Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz (KOKES) sind die KESB auf Kurs.
KOKES sieht Reformbedarf
Doch auch die KOKES sieht Reformbedarf: Sie empfiehlt den KESB, die Kommunikation mit den Betroffenen zu verbessern. Abklärungen und Massnahmen müssten besser erklärt und die Gemeinden stärker eingebunden werden.
Seit die KESB 2013 von den Vormundschaftsbehörden übernommen haben, haben die Fallzahlen abgenommen. Das zeigen vor Kurzem von der KOKES veröffentlichte erste gesamtschweizerische Zahlen.