Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei dem Anlass um einen nicht bewilligungspflichtigen Medientermin, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Wobmann hatte bei der Lancierung der Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" im März an einer Aktion auf dem Bundesplatz teilgenommen.
Seine Mitstreiter waren damals vermummt aufgetreten, einer der Teilnehmer trug eine Sprengstoffgürtel-Attrappe. Die Stadt Bern büsste daraufhin das Egerkinger Komitee, das hinter der Initiative steht, wegen Verstosses gegen das Kundgebungsreglement mit 500 Franken.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern verdächtigte Wobmann des gleichen Delikts. Sie beantragte, die Immunität des Parlamentariers aufzuheben. Mitglieder der eidgenössischen Räte geniessen Immunität für Taten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Amt stehen. Ein Strafverfahren kann in diesen Fällen nur mit Ermächtigung der zuständigen Parlamentskommissionen eingeleitet werden.
Das hat im August schon die Immunitätskommission des Nationalrats abgelehnt. Ein Strafverfahren gegen Wobmann ist damit ausgeschlossen.