Damit kann das Abkommen in Kraft treten. Auf Seiten der Schweiz betrifft es die AHV und die IV. Es soll verhindern, dass in China tätige Schweizerinnen und Schweizer ihre Sozialabgaben doppelt entrichten. Laut dem Bund sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von rund 600 Schweizer Unternehmen betroffen.
Wer künftig für eine begrenzte Dauer im anderen Staat tätig ist, verbleibt im Rentensystem des Heimatstaats und entrichtet auch dort seine Beiträge. Die Schweiz und China erhoffen sich davon, dass international tätige Unternehmen einfacher Mitarbeitende im anderen Staat einsetzen können.
Das Abkommen soll auch den in der Schweiz arbeitenden Chinesinnen und Chinesen zugute kommen und ihren Einsatz erleichtern. Chinesische Staatsangehörige, die zurzeit in der Schweiz beitragspflichtig sind und das Land definitiv verlassen, sollen die bereits bezahlten AHV-Beiträge zurückerstattet erhalten.