Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Sind die Kosten für die Behandlung an einem anderen Ort höher, müssen die Patienten die Differenz übernehmen.
Gleichzeitig will der Bundesrat die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verstärken. Heute kann die Grundversicherung die Kosten von medizinischen Behandlungen im grenznahen Ausland nur im Rahmen von befristeten Pilotprojekten übernehmen.
Zurzeit bestehen solche Projekte im Raum Basel/Lörrach und St. Gallen/Liechtenstein. Diese beiden Projekte hätten sich bewährt und entsprächen einem Bedarf, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Bundesrat und Parlament haben nun die gesetzlichen Grundlagen für die Weiterführung der Projekte gelegt.
Grenzgänger können Spital wählen
Weitere Änderungen betreffen Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind. Neu sollen Grenzgänger sowie Rentner und ihre Familienangehörigen bei einer stationären Behandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen können. Dabei soll aber höchstens der Tarif jenes Kantons übernommen werden, zu dem sie einen Anknüpfungspunkt haben.
In einem Punkt gibt es aber noch eine Differenz: Der Nationalrat will die Kantone verpflichten, für den kantonalen Anteil der Behandlungskosten von Versicherten mit Wohnsitz in einem EU- oder EFTA-Staat aufzukommen. Heute müssen Kantone nur Spitalbehandlungen von in ihrem Gebiet wohnenden Versicherten mitbezahlen.
Heinz Brand (SVP/GR) forderte, eine einheitliche Regelung für alle KVG-Versicherten zu treffen, also auch für die Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Die Kantone nähmen von diesen Personen ja auch Quellensteuern ein. "Deshalb müssen die Kantone auch diese Kosten übernehmen, so wie bei allen anderen Versicherten."
Das hatte der Bundesrat zunächst auch vorgeschlagen, nach der Vernehmlassung aber darauf verzichtet, weil eine Mehrheit der Kantone sich gewehrt hatte, wie Berset ausführte.
Für die Kantone ist der Beschluss des Nationalrats mit Kosten verbunden. 2014 wären es laut Berset rund 23 Millionen Franken gewesen, davon rund 11 Millionen für Kostenbeteiligungen zu Gunsten von Grenzgängern. Die Vorlage geht nun wieder an den Ständerat.