(sda) Die Regeln zur Quellenbesteuerung sollen geändert werden. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat dafür ausgesprochen, Ungleichbehandlungen zu beseitigen und einen Konflikt mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen auszuräumen.

In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat die Vorlage am Dienstag einstimmig gut. Diese geht nun zurück an den Nationalrat. Der Quellenbesteuerung unterliegen alle ausländischen Arbeitnehmenden, die keine Niederlassungsbewilligung haben. Das sind heute rund 760'000 Personen.

2010 stellte das Bundesgericht fest, dass die Quellenbesteuerung in bestimmten Fällen gegen das Freizügigkeitsabkommen verstösst. Der Bundesrat schlug in der Folge Änderungen vor.

Heute werden ansässige Quellensteuerpflichtige mit einem Bruttoeinkommen über 120'000 Franken obligatorisch nachträglich im ordentlichen Verfahren veranlagt. Als ansässig gelten jene Arbeitnehmenden, die zwar keine Niederlassungsbewilligung haben, aber einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz.

Neue Kategorie: Quasi-Ansässige

Künftig soll die nachträgliche ordentliche Veranlagung allen ansässigen Quellensteuerpflichtigen offenstehen. Ab einer bestimmten Einkommensgrenze, die noch festgelegt werden muss, wäre eine nachträgliche ordentliche Veranlagung weiterhin obligatorisch, unter dieser Grenze wäre sie freiwillig.

Neu soll eine nachträgliche Veranlagung im ordentlichen Verfahren zudem den Quasi-Ansässigen offenstehen. Damit sind jene Quellensteuerpflichtigen gemeint, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, hier aber einen Grossteil ihres weltweiten Einkommens erwirtschaften.

Monats- oder Jahrestarif

Der Ständerat hiess diese Änderungen gut, brachte jedoch einige Änderungen an. So will er, dass nicht nur Steuerpflichtige, sondern auch die Steuerbehörden eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen können. Die Bezugsprovision für den Schuldner einer steuerbaren Leistung möchte der Ständerat wie der Bundesrat bei 1 Prozent festlegen. Der Nationalrat will den Kantonen Spielraum bis 2 Prozent lassen.

Weiter will der Nationalrat den Quellensteuertarif einheitlich als Monatstarif ausgestalten. Nach dem Willen des Ständerates sollen die Kantone entscheiden, ob sie mit dem Monatstarif oder dem Jahrestarif arbeiten möchten. Das beschloss der Rat mit 33 zu 7 Stimmen.

Pauschalen für Künstler und Sportler

Umstritten war, wie hohe Gewinnungskosten Künstler von den steuerbaren Bruttoeinkünften abziehen können. Der Bundesrat hatte eine Pauschale von 20 Prozent vorgeschlagen, der Nationalrat sprach sich für 50 Prozent aus. Der Ständerat beschloss nun einen Kompromiss von 35 Prozent, im Einverständnis mit dem Bundesrat.

Mit 50 Prozent wären ausländische Bands besser gestellt als die inländischen, befand die Mehrheit. Das dürfe nicht sein. Die Befürworter von 50 Prozent machten geltend, nur für Grossverdienerbands wäre ein tieferer Satz angemessen, für die Mehrheit nicht. Einig sind sich die Räte, dass Sportler und Referenten 20 Prozent Gewinnkosten abziehen können.