Krankenversicherung: Versicherte sollen für ambulante Behandlungen ihren Arzt frei wählen können, ohne dass ihnen dadurch finanzielle Nachteile entstehen. Das Parlament hat die letzte Differenz ausgeräumt und das geänderte Krankenversicherungsgesetz unter Dach und Fach gebracht. Heute werden die Kosten höchstens nach dem Tarif vergütet, der am Wohnort oder am Arbeitsort eines Versicherten oder in dessen Umgebung gilt. Gleichzeitig wird mit der Revision die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen verstärkt. Weitere Änderungen betreffen Personen, die in einem EU- oder EFTA-Staat wohnen und in der Schweiz versichert sind. Neu können Grenzgänger sowie Rentner und ihre Familienangehörigen bei einer stationären Behandlung in der Schweiz unter den Listenspitälern frei wählen. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.
Franchise: Kranke könnten sich künftig stärker an den Kosten beteiligen müssen. Der Ständerat möchte die tiefsten Franchise in der Krankenversicherung erhöhen. Er hat einer Motion von Ivo Bischofberger (CVP/AI) zugestimmt, mit 31 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung. Sagt auch der Nationalrat Ja, wird der Bundesrat beauftragt, das Krankenversicherungsgesetz anzupassen: Die Franchisen sollen regelmässig der Kostenentwicklung der Krankenversicherung angepasst werden, insbesondere die Standardfranchise von 300 Franken. Damit soll die Eigenverantwortung gestärkt werden. Gesundheitsminister Alain Berset stellte sich gegen den Vorstoss. Der Bundesrat überprüfe die Franchise regelmässig und erhöhe sie wenn nötig, hielt er fest. Mit 300 Franken sei die Standardfranchise heute doppelt so hoch wie 1996.
Pflege: Der Wohnkanton soll die ungedeckten Pflegekosten auch dann übernehmen, wenn eine Person in ein Pflegeheim in einem anderen Kanton eintritt. Dafür hat sich der Ständerat ohne Gegenstimme in einem Gesetzesentwurf ausgesprochen. Damit soll die Pflegefinanzierung klar geregelt werden. Auf Kritik stiess in der Vernehmlassung aber, dass der Herkunftskanton die Beiträge festlegen soll, die er zahlt. Diese könnten tiefer sein als jene, die im Standortkanton. Kommissionssprecherin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) stellte gewisse Nachteile nicht in Abrede. Diesen stünden aber gewichtigere Vorteile gegenüber. Der Bundesrat unterstützt die geplante Gesetzesänderung.
Armee: Der Ständerat will den Bund bei Rüstungsbeschaffungen nicht einschränken. Er hat eine Motion aus dem Nationalrat einstimmig abgelehnt. Die grosse Kammer wollte verhindern, dass die Armee nächstes Jahr wegen des sistierten BODLUV-Projekts weniger Geld bekommt. Das Rüstungsprogramm 2017 sollte daher so ausgestaltet werden, dass keine Restkredite entstehen. Im Ständerat stiess das Anliegen auf wenig Verständnis. Die Motion schränke das Verteidigungsdepartement (VBS) in seiner Flexibilität und Handlungsfreiheit unnötig ein, befand die Mehrheit. Damit ist der Vorschlag vom Tisch.
Gesundheit: Der Ständerat will wissen, welche Kantone ihre Spitäler in welchem Ausmass auf wettbewerbsverzerrende Weise in den Jahren 2012 bis 2015 subventioniert haben. Er hat eine entsprechende Motion angenommen. Es gebe deutliche Hinweise auf Wettbewerbsverzerrungen bei Spitälern, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE). Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte vergeblich, die heutige Datenlage werde es nicht möglich machen, die gewünschten Zahlen zu liefern. Um die durchaus unbefriedigende Situation zu verbessern, müsse geprüft werden, wie verlässliche Daten generiert werden könnten. Nun ist der Nationalrat an der Reihe.
Zulassungsstopp: Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Standesinitiative des Kantons Tessins zur Verlängerung des Zulassungsstopps für neue Arztpraxen abgelehnt. Das Parlament hat den Zulassungsstopp bereits verlängert und das Anliegen der Initiative damit erfüllt.
Die Traktanden des Ständerates für Donnerstag, 22. September, 08.15 bis 13.00 Uhr
| Bern |
Handelsregisterrecht - Zentrale Datenbanken für Handelsregister (15.034) |
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| Schengen-Abkommen - Schweizer Beteiligung am
Fonds für innere Sicherheit (16.049) |
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| Betreibungen - Löschung von ungerechtfertigten Zahlungsbefehlen (09.530) |
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| "Unbürokratisches Jawort" (Motion 13.4037) |