(sda) Wer ungerechtfertigt betrieben wird, soll dafür sorgen können, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Das hat der Ständerat entschieden. Er wählte aber ein anderes Modell als der Nationalrat.

Heute ist es aufwendig, bei ungerechtfertigten Betreibungen einen Eintrag aus dem Betreibungsregister entfernen zu lassen. Wegen möglicher Nachteile bei der Stellen- oder Wohnungssuche will das Parlament dafür sorgen, dass Dritte wenigstens nichts davon erfahren.

Nach dem Willen des Nationalrats sollen betriebene Personen in Zukunft beim zuständigen Betreibungsamt ein Gesuch stellen können, dass eine hängige Betreibung Dritten nicht mitgeteilt wird. Das Betreibungsverfahren würde aber weitergeführt.

Für den Entscheid sollen formale Voraussetzungen geprüft werden, aber nicht der Bestand der Forderung oder die Rechtmässigkeit der Betreibung. Die Betreibung soll Dritten dann mitgeteilt werden, wenn seit der Anhebung der Betreibung und in den sechs Monaten zuvor beim gleichen Betreibungsamt Betreibungen von mindestens zwei weiteren Gläubigern eingeleitet worden sind.

System zu kompliziert

Das ist aus Sicht des Ständerats zu kompliziert und zudem nur schwer umsetzbar. Er hat sich daher am Donnerstag für das Konzept des Bundesrats ausgesprochen: Betreibungen, gegen die sich die betriebene Person mit einem Rechtsvorschlag wehrt, sollen auf Gesuch nicht mehr im Auszug erscheinen.

Ein Gesuch auf Löschung kann nach Ablauf einer gewissen Frist beim Betreibungsamt gestellt werden, sofern der Gläubiger bis dahin keine Anstalten getroffen hat, den Rechtsvorschlag beseitigen zu lassen.

Den Vorschlag des Bundesrats übernahm der Ständerat auch bei der Frist für das Erlöschen des Betreibungsanspruchs. Der Nationalrat hatte entschieden, diese von einem Jahr auf sechs Monate zu verkürzen. Der Ständerat hingegen will an der Frist von einem Jahr festhalten.

Einige wenige Ratsmitglieder wollten beim geltenden Recht bleiben. Nach Ansicht von Thomas Hefti (FDP/GL) ist das heutige System einfach und wirkungsvoll. Auf der anderen Seite gebe es keine Hinweise darauf, dass in vielen Fällen eine Nicht-Schuld betrieben werde.

Die Mehrheit hingegen sah Handlungsbedarf. Der Zahlungsbefehl sei zum Erpressungsmittel geworden, sagte Fabio Abate (FDP/TI), der die Gesetzesänderung angestossen hatte. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage mit 32 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Diese geht zurück an den Nationalrat.