(sda) Die Kosten für Stichprobenkontrollen am Zoll sollen künftig nicht mehr die Betroffenen, sondern alle Kunden tragen. Das möchte der Nationalrat. Er hat am Donnerstag einem Vorstoss aus dem Ständerat oppositionslos zugestimmt, den Text aber abgeändert.

Nun kann der Ständerat noch einmal darüber befinden. Heute muss der betroffene Kunde zahlen, wenn die Post im Auftrag des Schweizer Zolls zufällig ausgewählte Pakete aus dem Ausland zur Kontrolle öffnet. Nach geltendem Gesetz darf die Post die Kosten nicht dem Zoll verrechnen. Stattdessen stellt sie dem von der Kontrolle Betroffenen eine Gebühr von 13 Franken in Rechnung.

Ständerat Erich Ettlin (CVP/OW) will mit seiner Motion den Bundesrat beauftragen, das Zollgesetz so zu ändern, dass der Bund die Kosten tragen muss. Der zufällig ausgewählte Endverbraucher habe - auch bei absolut korrektem Verhalten - einen Nachteil und müsse zahlen, kritisierte Ettlin. Das sei ungerecht.

Der Ständerat hiess die Motion gut. Auch der Nationalrat möchte die geltenden Regeln ändern. Er will die Kosten für die Beschau von Waren aber nicht auf den Bund abwälzen. Stattdessen sollen sie in die allgemeinen Transport- und Verzollungskosten eingerechnet und damit letztlich auf alle Kunden überwälzt werden. Das hatte die vorberatende Kommission vorgeschlagen.

Finanzminister Ueli Maurer zeigte sich mit dieser Version einverstanden. Die Änderung würde zu einem Aufschlag von 45 Rappen pro Paket führen, sagte er. Das sei aus Sicht des Bundesrates vertretbar. In der ursprünglichen Form hatte der Bundesrat die Motion abgelehnt. Bei anderen behördlichen Kontrollen habe auch der Betroffene den Aufwand, argumentierte er.