(sda) Tibeterinnen und Tibeter gelten in der Schweiz als chinesische Staatsangehörige. In den Ausländerausweisen wird unter "Herkunft" nur noch "China" aufgeführt. Das schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf Fragen aus der Fragestunde des Nationalrates vom Montag.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) habe im Juni 2015 die kantonalen Migrationsämter beauftragt, die Angaben bei chinesischen Staatsangehörigen tibetischer Ethnie zu harmonisieren, erklärt der Bundesrat.

Seit mehreren Jahren seien sowohl China als auch Tibet als Staatsangehörigkeit aufgeführt worden. Die Schweiz anerkenne Tibet aber nicht als Staat. Entsprechend könne auch nicht von einer tibetischen Staatsangehörigkeit gesprochen werden. Es handle sich daher bei der früheren Bezeichnung der Staatsangehörigkeit um einen "Erfassungsfehler der Verwaltung", der habe korrigiert werden müssen.

Mit der Korrektur seien keinerlei Änderungen des Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen verbunden, betont der Bundesrat. Personen, welche von der Schweiz als Staatenlose anerkannt wurden, seien von der Korrektur zudem nicht betroffen. Claudia Friedl (SP/SG) und Barbara Gysi (SP/SG) hatten sich nach den Gründen für die Praxisänderung erkundigt.