Der Steuerabzug für Pendler auf Bundesebene wurde mit der Fabi-Vorlage auf 3000 Franken pro Jahr beschränkt. Erich Ettlin (CVP/OW) verlangte mit der Motion eine Umsetzung, die gewährleistet, dass Arbeitnehmende mit einem Geschäftsfahrzeug steuerlich nicht stärker belastet werden.
Ungerechtigkeit
Die Mehrheit der Verkehrskommission lehnte den Vorstoss ab, aber eine starke Minderheit der Verkehrskommission befürwortete ihn. Sprecher Hans Wicki (FDP/NW) sagte, es gehe um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit. Der Unterschied zur Zeit vor Fabi sei, dass im Privatanteil des Geschäftsautos der Arbeitsweg nicht mehr enthalten sei.
Auch Konrad Graber (CVP/LU) plädierte für eine Überweisung, um eine Lösung zu finden. Die Materie sei kompliziert, sagte Ettlin selber. Es gehe um die Vermeidung von zusätzlichem administrativem Aufwand. Eine Lösung könnte sein, dass im zu versteuernden Privatanteil der Geschäftsautos auch der Arbeitsweg enthalten sei.
Claude Janiak (SP/BL) wandte ein, dass auf diesem Weg bei Geschäftsfahrzeug-Inhaber die Beschränkung des Pendlerabzuges nicht angewendet würde. "Damit hätten wir ein Problem." Das sei ein Verstoss gegen Treu und Glauben.
Kernanliegen von Fabi
Finanzminister Ueli Maurer sprach sich gegen die Motion aus. Er erinnerte daran, das die Begrenzung der Fahrkosten ein Kernanliegen der Fabi-Vorlage gewesen sei. Wer alle Fahrkosten selber übernehmen müsse, habe nach dem Pauschalabzug von 3000 Franken unter Umständen ja auch Mehrkosten, die er nicht abziehen könne.
Die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze der Besteuerung sähen aber eine Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen vor, schrieb der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Folglich seien alle Arbeitnehmenden in Bezug auf die Abzüge für Berufskosten gleich zu behandeln.