Der Rat sprach sich mit 92 zu 72 Stimmen bei 18 Enthaltungen für den Vorstoss aus. Darüber entscheidet nun der Ständerat. Die Motion eingereicht hatte der ehemalige Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS).
Nach seinem Vorschlag soll mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer eine Behörde, ein Mitglied einer Behörde oder einen Beamten bedroht oder tätlich angreift. Wird die Tat von einem "zusammengerotteten Haufen" begangen, so soll jeder, der daran teilgenommen hat, mit einer solchen Freiheitsstrafe bestraft werden.
Die körperlichen und verbalen Aggressionen gegenüber Polizistinnen und Polizisten nähmen Jahr für Jahr zu, begründete Freysinger seinen Vorstoss. Die Behörden und Polizisten müssten besser geschützt werden.
Gerichte hätten mehr Spielraum
Der Bundesrat lehnt den Vorstoss ab. Es sei nicht erwiesen, dass härtere Strafen zu einer Abnahme der Straftaten führten, schrieb er in seiner Antwort auf die Motion. Zudem schöpften die Gerichte den Strafrahmen bereits heute nicht aus. Weiter gelte es zu beachten, dass in der Regel auch Tatbestände zum Schutz der körperlichen Integrität erfüllt seien, was zu einem höheren Strafmass führe.
Der Bundesrat wies ferner darauf hin, dass das Parlament die Beratung von Standesinitiativen zu diesem Thema ausgesetzt hat. Die Rechtskommissionen der Räte waren der Auffassung, dass es nicht sinnvoll sei, einen Straftatbestand gesondert zu behandeln. Vielmehr sollte dies im Zuge der geplanten Harmonisierung der Strafrahmen erfolgen.
Andrea Geissbühler (SVP/BE) hatte die Motion des ehemaligen Ratsmitglieds Freysinger übernommen. Sie war jedoch nicht im Saal, als der Vorstoss behandelt wurde. Daher wurden keine Argumente für oder gegen die Motion vorgebracht.