(sda) Der Bundesrat muss einen Leitfaden zur Anwendung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts vorlegen. Der Nationalrat hat am Dienstag ein Postulat von Albert Vitali (FDP/LU) angenommen.

Vitali räumte ein, mit dem jüngst veröffentlichten Bericht seien einige Fragen beantwortet. Die Kritik an den Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sei aber nicht verschwunden. Fallbeispiele wären für die Kantone hilfreich.

Das Postulat verlangt, dass der Bund zusammen mit interkantonalen Stellen einen "Best Practice"-Leitfaden verfasst, um die Probleme bei der Umsetzung des neuen Rechts zu mindern. Der Bericht soll insbesondere die Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinde beleuchten. Weiter soll er auf das Anhörungsrecht der Gemeinden bei hohen Kosten eingehen. Auch die Organisation der KESB sowie die Anzahl der Gefährdungsmeldungen sollen thematisiert werden.

Justizministerin Simonetta Sommaruga erinnerte daran, dass der Nationalrat den Bundesrat bereits mit der Evaluation des neuen Rechts beauftragt habe. Die Arbeiten seien in Gang. Ein erster Schritt sei mit dem jüngst veröffentlichten Bericht erfolgt, in einem zweiten werde der Bundesrat Schwachstellen identifizieren und Lösungen vorschlagen.

Die Justizministerin bat den Rat um Geduld. Es bringe nichts, einen Bericht nach dem anderen zu verlangen. Der Nationalrat nahm das Postulat trotzdem an, mit 133 zu 46 Stimmen bei 7 Enthaltungen.