In der Wirtschaft sei es üblich, dass Schulden durch mandatierte Inkassofirmen eingetrieben würden, sagte Schilliger. Dies verursache aber zusätzliche Kosten. Umstritten sei, wer diese zu tragen habe. Dadurch entgingen der Schweizer Wirtschaft jährlich Milliardeneinnahmen. Die Motion will nun die Kosten sämtlicher Inkassomassnahmen auf den Schuldner abwälzen.
Der Bundesrat lehnt diese Forderung ab. Bereits heute gelte der Grundsatz, dass der Schuldner für den Schaden aufkomme, den er verursache, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Sei der Schuldner in Verzug, müsse er dem Gläubiger einen Verzugszins von fünf Prozent bezahlen.
Es liege aber nicht in jedem Fall ein Verschulden des Schuldners vor, stellte Sommaruga klar. Zudem stehe es Vertragsparteien frei, von dieser gesetzlichen Regelung abzuweichen.