Der Nationalrat hiess den Antrag der Einigungskonferenz oppositionslos gut. Kommissionssprecher Dominique de Buman (CVP/FR) sprach von einem Vernunftsentscheid. Die gesamte Vorlage, die nicht umstrittene Punkte beinhalte, solle nicht gefährdet werden.
Im Ständerat dürfte die Vorlage am Donnerstag ebenfalls passieren, denn der Antrag der Einigungskonferenz entspricht den bisherigen Beschlüssen der kleinen Kammer.
Die Differenz drehte sich um Optionen für Vorsteuerabzüge auf nicht mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen. Der Nationalrat wollte den Vorsteuerabzug nicht zulassen, wenn die fragliche Leistung vom Empfänger "für Wohnzwecke genutzt wird". Finanzminister Ueli Maurer lehnte dies ab und warnte vor einem Ertragsausfall von bis zu einer Milliarde Franken im Jahr 2018.
Der Ständerat und der Bundesrat wollten die Bestimmung enger fassen und Leistungen von der Möglichkeit des Vorsteuerabzuges ausnehmen wollen, wenn diese vom Empfänger "für Wohnzwecke genutzt oder genutzt werden soll".