(sda) Die Kostenteilung im Strafvollzug soll Sache der Kantone bleiben. Der Ständerat hat eine Motion von Anita Fetz (SP/BS) abgelehnt. Diese forderte, dass der Kanton, in dem der Straffällige Wohnsitz hat, die Kosten übernimmt. Damit ist der Vorschlag vom Tisch.

Heute übernimmt der Kanton, in dem die Straftat begangen wurde, die finanziellen Ausgaben. Von der neuen Regelung erhoffte sich Fetz ein Gleichgewicht. Die Kantone, in denen die Straftat begangen wird, kämen weiterhin für die Kosten von Strafuntersuchung und -verfolgung auf, argumentiert die Motionärin.

Ändern wollte Fetz auch die Kostenteilung bei Straftäterinnen und Straftätern ohne Schweizer Wohnsitz. In diesen Fällen sollte der Bund künftig die Kosten des Strafvollzugs tragen.

Der Ständerat entschied letztes Jahr, die Frage eingehend zu prüfen. Er wies die Motion an seine Kommission zurück. Es sei in der Realität so, dass die grossen Zentren viel mehr Strafverfahren zu bewältigen hätten, erklärte Claude Janiak (SP/BL) damals.

Die Kommission hörte daraufhin die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) zu dem Thema an. Diese betonte, dass die Kantone bereits heute frei seien, das System zu ändern. Dies entspreche den Grundsätzen des Föderalismus, argumentierte die KKJPD.

Als verlockend taxierte sie die Idee, dass der Bund bei Straftätern ohne Schweizer Wohnsitz die Kosten trage. Das widerspreche aber dem geltenden Prinzip, wonach jede staatliche Ebene die Kosten für den eigenen Verantwortungsbereich zu tragen habe. Damit teilen die Kantone die Meinung des Bundesrates, der die Motion bereits früher abgelehnt hatte.

Der Ständerat sah das am Donnerstag gleich. Es bestehe kein Handlungsbedarf auf Bundesebene, befand die Mehrheit. Der Rat lehnte die Motion einstimmig ab. Fetz argumentierte vergeblich, es sei unverständlich, dass das Wohnsitzprinzip einzig im Strafgesetzbuch keine Anwendung fände.