Der Motionär argumentierte, der Anbindestall sei nach wie vor ein weit verbreitetes Stallsystem in der Rindviehhaltung. Es gebe keinen Grund, dieses Haltungssystem anders zu behandeln als Freilaufsysteme, solange das Tierwohl gemäss dem Tierschutzgesetz erfüllt werde.
Landwirtschaftsminister Johann Schneider-Ammann stellte sich gegen den Vorstoss. Er gab zu bedenken, es entspreche dem Willen der Bevölkerung, besonders tierfreundliche Haltungssysteme zu fördern. Die Anreizstrategie zur Förderung des Tierwohls habe sich bewährt, und die Bauern hätten die Wahlfreiheit. Über den Vorstoss entscheidet nun der Ständerat.