(sda) Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF) ist unzufrieden mit dem Service-public-Bericht des Bundesrates. Im Sommer hatte sie einen Zusatzbericht bestellt. Nun hat sie weitere Anliegen formuliert.

Im Zusatzbericht soll die Bundesverwaltung auch die Entwicklungsmöglichkeiten für private elektronische Medien analysieren. Das verlangt die Kommission mit 19 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten.

Mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie die Verwaltung beauftragt darzulegen, welche Wirkung ein Open-Content-Ansatz auf die Medienvielfalt haben könnte. Damit würden Inhalte der gebührenfinanzierten SRG privaten Medien zur Zweitnutzung zur Verfügung gestellt. Der Zusatzbericht wird laut der Mitteilung Ende Januar vorliegen.

Rechtfertigung verlangt

In erster Linie will die KVF wissen, wo ein Marktversagen vorliegt, das staatliches Eingreifen beziehungsweise ein öffentliches Angebot rechtfertigt. Die Verwaltung soll zudem darlegen, welche Leistungen private Anbieter heute erbringen und welche sie erbringen könnten, wenn sie nicht von der SRG konkurriert würden.

Die Kvf hatte im Sommer auch Forderungen in Form parlamentarischer Vorstösse formuliert. So will sie den Bundesrat beauftragen, der SRG Online-Werbung auch nach 2018 zu verbieten. Und sie fordert mehr Mitsprache des Parlaments bei der SRG-Konzession. Einschränken möchte die KVF gleichzeitig die nichtkonzessionierten Tätigkeiten der SRG.

Der Ständerat hat sich in der Herbstsession mit dem Service-public-Bericht des Bundesrates befasst. Er zeigte sich zufrieden damit. Geht es nach dem Bundesrat, soll die SRG weiterhin einen umfassenden Service public anbieten. Mittelfristig will der Bundesrat das Modell aber ans Internetzeitalter anpassen.