Die Kommission hatte von der Verwaltung zusätzliche Erläuterungen verlangt. Sie habe nun zur Kenntnis genommen, dass die Schweiz dank dieses Abkommens schon mit der Unterzeichnung Vorteile in Bezug auf die Dividendenbesteuerung erhalten habe, schreibt sie.
Mit der Unternehmenssteuerreform würde die Schweiz ganz von der schwarzen Liste Brasiliens gestrichen, womit die Schweizer Unternehmen nicht mehr benachteiligt wären. Langfristig brauche es ein Doppelbesteuerungsabkommen, findet die Kommission. Die Ablehnung des vorliegenden Abkommens würde sich jedoch negativ auf die Erreichung dieses Ziels auswirken.
Bedenken gab es in der Kommission auch hinsichtlich der Datenschutzgarantien für in Brasilien lebende Schweizerinnen und Schweizer. Der Ständerat wird sich in der Wintersession mit dem Abkommen befassen.