Die kleine Kammer will erreichen, dass eine Verletzung des Amtsgeheimnisses nicht strafbar ist, wenn sie einem überwiegenden öffentlichen Interesse dient. Nach Ansicht der Kommissionsmehrheit hat das Amtsgeheimnis aber in erster Linie datenschutzrechtliche Ziele, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.
Es stelle sicher, dass sensible Personendaten nicht unbefugt weitergegeben würden. Die Rechtskommission will daher daran festhalten, dass die Abwägung der verschiedenen Interessen von der vorgesetzten Behörde und nicht von der betroffenen Person selber vorgenommen werden soll.
Das Parlament hat sich schon verschiedentlich mit neuen Regeln für Whistleblower befasst. Eine vom Bundesrat ausgearbeitete Gesetzesänderung scheiterte jedoch letzten Herbst. Das Parlament kam zum Schluss, die geplanten Regeln seien zu kompliziert. Es beauftragte den Bundesrat, den Gesetzesentwurf verständlicher und einfacher zu formulieren.